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   KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00   

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https://dejure.org/2000,8901
KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00 (https://dejure.org/2000,8901)
KG, Entscheidung vom 11.08.2000 - 5 U 3069/00 (https://dejure.org/2000,8901)
KG, Entscheidung vom 11. August 2000 - 5 U 3069/00 (https://dejure.org/2000,8901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    BGB § 809
    Besichtigung eines Computers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Besichtigungsanspruch; Besichtigung eines Computers; Softwarenutzung; Softwarelizenz

  • Judicialis

    BGB § 809; ; BGB § 945; ; UrhG § 97 ff.; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 937 Abs. 2; ; ZPO § 91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    §§ 809, 945 BGB; §§ 97 ff. UrhG
    Besichtigungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren/unrechtmäßige Nutzung von Computerprogrammen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 118
  • NJ 2001, 47 (Ls.)
  • ZUM 2001, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00
    Auch anderweitige Ansprüche kommen, wie im Streitfall, in Betracht (BGH GRUR 1985, 512, 514 - Druckbalken).
  • VerfGH Bayern, 20.06.1996 - 91-VI-95
    Auszug aus KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00
    Denn die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel ist keine Erledigung (vgl. die Nachweise bei BayVerfGH NJW 1997, 1000, 1001).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 22 U 28/11

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nutzung eines Musikstücks zur

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Bestand der erforderlichen Nutzungsrechte liegt bei der Beklagten (KG, Urt. v. 11.08.2000, 5 U 3069/00, juris, Tz. 51, NJW 2001, 233 = GRUR-RR 2001, 118; v.Wolff, in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97 UrhG Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Ebenso unbefriedigend ist es, den Antragsteller darüber zu informieren, dass er zwar berechtigte Ansprüche hat, diese aber nicht mit Hilfe des erlangten Gutachtens durchsetzen kann, da letzteres einem Beweisverwertungsverbot unterliegt (so auch KG GRUR-RR 2001, 118 (119)).
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2014 - 4 W 25/14

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung illegal vervielfältigter

    Zwar haben auch die Antragstellerinnen möglicherweise ein Interesse, den Umfang der rechtmäßig genutzten Computerprogramme zu überprüfen, jedoch gibt es keinen Anlass, diese Überprüfung in Verfahren der einstweiligen Verfügung durchzuführen (vgl. KG, Urteil vom 11. August 2000 - 5 U 3069/00 - Obst in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 101 a, Rdnr. 14).
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