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   KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23   

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https://dejure.org/2024,3630
KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23 (https://dejure.org/2024,3630)
KG, Entscheidung vom 13.02.2024 - 9 W 42/23 (https://dejure.org/2024,3630)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2024 - 9 W 42/23 (https://dejure.org/2024,3630)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Damit tragen diese auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs entgegenzuwirken (Kammergericht a.a.O., Seite 4; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 -2 BvR 865/11 - juris, Rn. 13 ff. m.w.N.; VerfGH Bln, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 - juris, Rn. 18).

    Insofern ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht wird, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 - juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Sie muss zudem darlegen, warum die Gefahr nicht durch Sicherungsvorkehrungen ausgeräumt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 16).

  • KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21

    Aufhebung eines Behandlungs- und Eingliederungsplans wegen Versagung sämtlicher

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Antragsgegners blieb ohne Erfolg (Kammergericht, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, Ast3_BHP_10_21 sowie veröffentlicht bei juris).

    Dieser Maßstab der gerichtlichen Überprüfung gilt für das gerichtliche Nachprüfungsverfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG (siehe auch: KG, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 -, Anlage Ast3_BHP_10_21, Seite 8 m.w.N.) und, da der Sekundärrechtsschutz nicht weiterreichen kann als der primär eröffnete Rechtsschutz, für die im Amtshaftungsprozess zu beurteilende Amtspflichtwidrigkeit der Ausübung des Beurteilungsspielraums gleichermaßen.

    Dies ist bereits von den Gerichten im gerichtlichen Überprüfungsverfahren nach § 43 Absatz 5 PsychKG i.V.m. § 109 StVollzG mit Beschluss vom 14. Januar 2021 - 5 Ws 29/21 Vollzg - (Anlage Ast3_BHP_10_21) rechtskräftig und für den Senat rechtsverbindlich festgestellt worden.

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, ist eine bestimmte Bezeichnung des zum Ersatz verpflichtenden Ereignisses erforderlich (BGH, Urteil vom 10. Januar 1983 - VIII ZR 231/81 - Rn. 38, juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 256 Rn. 26 m.w.N.).
  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Der Anspruch auf Geldentschädigung gründet sich dabei - hier vermittelt durch das Amtshaftungsrecht - auf den Schutzauftrag der Grundrechte und dient vornehmlich der Genugtuung des Verletzten, aber auch den Zwecken der wirksamen Sanktion und Prävention (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2015 - 9 U 129/13 -, juris, Rn. 53 m.w.N. seinerzeit zu menschenunwürdigen Haftbedingungen; zur Entschädigungspflicht nach Artikel 5 EMRK: EGMR, Urteil vom 31. Januar 2019 - 18052/11 - (Rooman), Rn. 208 f., 222).
  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Denn hierzu hat der Antragsteller immerhin in der Beschwerdeschrift konkret ausgeführt, weshalb die Behandlungsplanung bzw. Art und Umfang der tatsächlich gewährten Lockerungen rechtsfehlerhaft gewesen seien (vgl. hierzu auch: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11, Rn. 16).
  • EGMR, 31.01.2019 - 18052/11

    Belgien verurteilt: Vergewaltiger jahrelang nicht auf Deutsch therapiert

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Der Anspruch auf Geldentschädigung gründet sich dabei - hier vermittelt durch das Amtshaftungsrecht - auf den Schutzauftrag der Grundrechte und dient vornehmlich der Genugtuung des Verletzten, aber auch den Zwecken der wirksamen Sanktion und Prävention (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2015 - 9 U 129/13 -, juris, Rn. 53 m.w.N. seinerzeit zu menschenunwürdigen Haftbedingungen; zur Entschädigungspflicht nach Artikel 5 EMRK: EGMR, Urteil vom 31. Januar 2019 - 18052/11 - (Rooman), Rn. 208 f., 222).
  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16

    BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Nicht auszuschließen ist es, dass im Streitverfahren die Anforderungen an die Substantiierungs- und Beweislast des Antragstellers aufgrund der Besonderheiten der vorliegenden Fallkonstellation herabgesetzt sein werden, dass insbesondere hinsichtlich des hypothetischen Kausalverlaufs dem Antragsgegner eine sekundäre Darlegungslast aufzuerlegen sein wird oder es wegen eines Vorwurfs besonders schwerwiegender, also "grober" Verletzung von Berufs- oder Organisationspflichten zu Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO bis hin zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2017 - III ZR 60/16 -, juris, Rn. 24 f.; einschränkend jedoch: BGH, Urteil vom 4. April 2019 - III ZR 35/18 -, juris, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Ebenso wie bei fehlerhaften Ermessensentscheidungen ist auch die pflichtwidrige Ausübung eines Beurteilungsspielraums nur dann ursächlich für einen Schaden, wenn bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - III ZR 54/17 -, Rn. 42, juris, m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Nicht auszuschließen ist es, dass im Streitverfahren die Anforderungen an die Substantiierungs- und Beweislast des Antragstellers aufgrund der Besonderheiten der vorliegenden Fallkonstellation herabgesetzt sein werden, dass insbesondere hinsichtlich des hypothetischen Kausalverlaufs dem Antragsgegner eine sekundäre Darlegungslast aufzuerlegen sein wird oder es wegen eines Vorwurfs besonders schwerwiegender, also "grober" Verletzung von Berufs- oder Organisationspflichten zu Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO bis hin zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2017 - III ZR 60/16 -, juris, Rn. 24 f.; einschränkend jedoch: BGH, Urteil vom 4. April 2019 - III ZR 35/18 -, juris, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Der Senat ist hieran gebunden (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 4. November 2004 - III ZR 361/03 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 37/81

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

  • EGMR, 18.01.2024 - 57518/22

    BOBROVA AND OTHERS v. RUSSIA

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