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   KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04   

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https://dejure.org/2005,4604
KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04 (https://dejure.org/2005,4604)
KG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 24 W 77/04 (https://dejure.org/2005,4604)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 24 W 77/04 (https://dejure.org/2005,4604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung im gerichtlichen Wohngeldverfahren gegen einen Wohnungseigentümer; Folgen der nicht rechtzeitigen Geltendmachung des Erfüllungseinwands; Feststellungslast für die Erfüllung einer Forderung; Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Zahlungsverzug der ...

  • Judicialis

    WEG § 47; ; BGB § 276; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47; BGB § 276; BGB § 675
    Wohnungseigentumsgesetz : Vermeidbare Mehrkosten im gerichtlichen Wohngeldverfahren aufgrund Verwalterverschuldens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 47 WEG; §§ 675, 276 BGB
    Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 462 (Ls.)
  • ZMR 2005, 724
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04
    Bei der Kostenentscheidung nach § 47 WEG ist gegebenenfalls ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter zu berücksichtigen (BGH NJW 1998, 755 = ZMR 1998, 171 = GE 1998, 361).
  • KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05

    Wohnungseigentumsrecht: Kostenpflicht und Beteiligteneigenschaft des Verwalters

    Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG, NZM 2005, 462).

    Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).

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