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   KG, 16.02.2015 - 8 U 67/14   

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https://dejure.org/2015,11693
KG, 16.02.2015 - 8 U 67/14 (https://dejure.org/2015,11693)
KG, Entscheidung vom 16.02.2015 - 8 U 67/14 (https://dejure.org/2015,11693)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 8 U 67/14 (https://dejure.org/2015,11693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 266a StGB, § 28p Abs 1 SGB 4
    Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen: Beginn der Verjährungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen Beitragsvorenthaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen Beitragsvorenthaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 8 U 67/14
    Wollte man die Rentenversicherungsträger und die Einzugsstellen als "Organisationseinheit" ansehen, wäre das Urteil des BGH vom 17.04.2012 -VI ZR 108/11 einschlägig und auf die Kenntnis der für den "Regress" zuständigen Mitarbeiter und somit der Mitarbeiter der Einzugsstelle abzustellen.

    Aus der Entscheidung des BGH vom 17.04.2012 -VI ZR 108/11, BGHZ 193, 67 = NJW 2012, 2644 ergibt sich vorliegend nichts zugunsten der Klägerin.

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 8 U 67/14
    Das Landgericht hat in jeder Hinsicht zutreffend und in Anwendung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 12.05.2009 -VI ZR 294/08, NJW-RR 2009, 1471) ausgeführt, dass der mit der Klage vom 03.06.2013 verfolgte zivilrechtliche Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur Gesamtsozialversicherung für Januar bis Dezember 2006 in Höhe von 50.320,64 EUR verjährt ist (§§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 319/12

    Insolvenzanfechtung: Passivlegitimation der Betreiberin des Systems zur Erhebung

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 8 U 67/14
    Eine Gesamtbetrachtung scheide jedoch aus, da der BGH Einzugsstellen als Vollrechtsinhaber ansehe (vgl. Urt. v. 10.10.2013 -IX ZR 319/12).
  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 394/18

    Beitragsrecht: keine Rechtsgrundlage für Erlass eines Haftungsbescheides für

    Dementsprechend haben in vergleichbaren Sachverhalten Einzugsstellen den Klageweg zu den Zivilgerichten beschritten (vgl. BGH vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08; KG Berlin vom 16.02.2015 - 8 U 67/14 zu Ansprüchen aus § 823 II BGB i.V.m. § 266a StGB; s.a. Protokoll der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung .
  • LSG Bayern, 17.12.2019 - L 5 KR 460/18

    Keine Rechtsgrundlage für beitragsrechtliche Haftungsbescheide

    Dementsprechend haben in vergleichbaren Sachverhalten Einzugsstellen den Klageweg zu den Zivilgerichten beschritten (vgl. BGH vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08; KG Berlin vom 16.02.2015 - 8 U 67/14 zu Ansprüchen aus § 823 II BGB i.V.m. § 266a StGB; s.a. Protokoll der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 8./9.5.2012 - Tagesordnungspunkt 11).
  • LSG Bayern, 20.09.2016 - L 5 KR 515/15

    Ansprüche der Krankenkassen aus unerlaubter Handlung

    Für den Verjährungsbeginn ist insoweit auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten des verfügungsberechtigten Sozialversicherungsträgers abzustellen (vgl. KG Berlin, 16.2.2015 - 8 U 67/14), hier desjenigen, der zur Erstattung von Strafanzeigen bzw. zum Erlass eines Forderungsbescheides/Widerspruchsbescheides über mehr als 100.000 EUR berechtigt war.
  • OLG Dresden, 28.02.2022 - 22 U 1010/21

    Fälligkeit und Verjährung von vorsätzlich vorenthaltenen Ansprüchen auf

    Da die Krankenkassen lediglich als Einzugsstellen im Auftrag der Rentenversicherungsträger tätig werden, denen eine vorrangige Prüfungs- und Entscheidungskompetenz zusteht, ist es sachgerecht, für die Verjährung auf die Kenntnis der Bediensteten der Rentenversicherungsträger abzustellen (BGH, a.a.O., Rn. 16, KG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 8 U 67/14 -, Rn. 15, juris).
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