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   KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00   

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https://dejure.org/2001,4390
KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00 (https://dejure.org/2001,4390)
KG, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 W 1712/00 (https://dejure.org/2001,4390)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 W 1712/00 (https://dejure.org/2001,4390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskauf; Notarvertrag; Bezeichnung des Verkäufers; Formwirksamkeit; Freiwillige Versteigerung; Notarielle Beurkundung; Identität des Eigentümers

  • Judicialis

    BGB § 156; ; BGB § 313 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 156 § 313 S. 1
    Formwirksamkeit eines im Wege freiwilliger Versteigerung geschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrages bei fehlender namentlicher Bezeichnung des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung des Verkäufers im Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Individualisierung der Vertragsparteien bei der Beurkundung

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 82 T 201/98
  • KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 883
  • MDR 2002, 690
  • Rpfleger 2002, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95

    Wirksamkeit eines mit dem Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen

    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    Dem sich aus dem Formerfordernis ergebenden Gebot, dass aus der Urkunde das Auftreten als Vertreter, die vertretene Person und das Vertretungsverhältnis ersichtlich sein müssen, ist genügt, wenn diese Umstände in der Urkunde einen andeutungsweisen, wenn auch unvollkommenen Niederschlag gefunden haben (vgl. zu Vorstehendem BGH MDR 1997, 633 = ZIP 1997, 1044).
  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62

    Beurkundung von Erbverträgen

    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    Wie dessen Bezeichnung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; es genügt jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person hinweist (vgl. zu Vorstehendem Eylmann/Limmer, BeurkG, § 9 Rdn.4; Keidel/Winkler, BeurkG, 14.Aufl., § 9 Rdn.7, jew. unter Hinweis auf BGHZ 38, 130/135 und m.w.N.).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 13/89
    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    a) Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 16 Abs. 1 KostO liegt nach ganz überwiegender und vom Senat geteilter Ansicht vor, wenn dem Notar ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist; die darin liegende Beschränkung der Beurteilung auf eindeutige Sachverhalte soll das Kostenerhebungsverfahren von rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Fragen freihalten (vgl. Senat JurBüro 1976, 351 und 1982, 752; OLG Hamm JurBüro 1979, 743/744; BayObLGZ 1989, 256/258; Korintenberg/Bengel a.a.O. § 16 Rdn.2; Hartmann a.a.O. § 16 Rdn.4; Rohs/Waldner, KostO, 2.Aufl., § 16 Rdn.21, jew.m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    Das Landgericht hat die formnichtige Beurkundung des im Wege freiwilliger Versteigerung (§ 156 BGB) zustandegekommenen Grundstückskaufvertrages (vgl. dazu BGHZ 138, 339 = NJW 1998, 2350) unterstellt.
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 111/99

    Beurkundung eines Vertragspaketes durch den Notar

    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    Allein die Erwägung, dass sie bei richtiger Belehrung eine wirksame Urkunde errichtet hätten, stellt keinen Vorteil dar (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat DNotZ 1970, 437 = JurBüro 1970, 507; Rohs/Waldner a.a.O. § 16 Rdn.38; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart JurBüro 1976, 493; OLG Düsseldorf DNotI-Report 1994, 7; OLG Hamm JurBüro 2000, 152; Korintenberg/Bengel a.aO.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 93/94

    Umfang der Formpflicht bei Verweisung

    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00
    Allein die Erwägung, dass sie bei richtiger Belehrung eine wirksame Urkunde errichtet hätten, stellt keinen Vorteil dar (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat DNotZ 1970, 437 = JurBüro 1970, 507; Rohs/Waldner a.a.O. § 16 Rdn.38; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart JurBüro 1976, 493; OLG Düsseldorf DNotI-Report 1994, 7; OLG Hamm JurBüro 2000, 152; Korintenberg/Bengel a.aO.
  • KG, 22.07.2005 - 9 W 60/05

    Kosten des Urkundsnotars: Kostenerhebung trotz nichtiger Beurkundung bei

    Die Auffassung im angefochtenen Beschluss und in den Beschlüssen des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 27.2.1970 (DNotZ 1970, 437) und 18.12.2001 - 1 W 1712/00 -, die (hypothetischen) Erklärungen der Beteiligten bei richtiger Belehrung müssten bei der Prüfung der Kausalität der unrichtigen Sachbehandlung für die Entstehung der fraglichen Kosten außer Betracht bleiben, vermag den erkennenden Senat nicht zu überzeugen.
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