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   KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07   

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https://dejure.org/2008,13073
KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
KG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
KG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung bei einer Nachschusspflicht nach Insolvenzeröffnung; Analoge Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB auf den Verjährungsfristanlauf bei einem Zuwarten mit der Fälligstellung eines Nachschussanspruches

  • Judicialis

    BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1
    Zur Frage der analogen Anwendbarkeit von § 162 Abs. 1 BGB auf den Verjährungsfristanlauf gemäß § 199 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 218/77

    Anforderungen an die Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen für

    Auszug aus KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07
    Zum Streitpunkt "Wirksamkeit der Geltendmachung der Nachschusspflicht nach Insolvenzeröffnung" dürfte - entgegen der Rechtsansicht des Klägers - die Entscheidung des BGH in NJW 1979, 419 nicht als überholt anzusehen sein (in der gängigen Kommentarliteratur wird sie weiterhin als maßgeblich zitiert: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 707 Rdnr. 3; Soergel, BGB, 2007, § 707 Rdnr. 3; Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2003, § 707 Rdnr. 3; Juris-Prixiskommentar, BGB, 3. Aufl. 2006, § 707 Rdnr. 7).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Unabhängig davon, ob dieser in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. März 2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, Urteil vom 21. August 2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Schlussbescheid erst fünfzehn Jahre nach Vorlage der Verwendungsnachweise erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 6 ZB 21.1259

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Rücknahme eines

    Unabhängig davon, ob dieser u.a. in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, U.v. vom 12.3.2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, U.v. 21.8.2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht überhaupt heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Rückforderungsbescheid erst ca. sechs Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
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