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   KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02   

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https://dejure.org/2004,7108
KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2004,7108)
KG, Entscheidung vom 23.07.2004 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2004,7108)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2004,7108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten entscheidungserheblichen Tatsachen; Vornahme von Deckungskäufen zur Verringerung des eigenen Schadens; Voraussetzungen einer Firmenübernahme; Veröffentlichung von ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 164; ; HGB § 25 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; HGB § 25 Abs. 1 Nr. 1
    Betriebsbezogenes Geschäft; Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts bei Fortführung unter der bisherigen Firma

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Entstehung der Haftung bei Firmenfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei faktischer Fortführung eines erworbenen Unternehmens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02
    Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02
    Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht das interne Vertragsverhältnis, das sogar ganz fehlen kann (BGH NJW 1992, S. 911/912, OLG Frankfurt OLG-Report 2001, S. 224/225).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02
    Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02
    Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht das interne Vertragsverhältnis, das sogar ganz fehlen kann (BGH NJW 1992, S. 911/912, OLG Frankfurt OLG-Report 2001, S. 224/225).
  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 16 Sa 984/15

    Wirksamkeit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch dreiseitigen Vertrag

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn der Vertragspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält, der Betriebsinhaber falsch bezeichnet wird oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers bestehen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - KG, Urteil vom 23.07.2004 - 14 U 195/02 - G. Maier-Reimer in: Erman BGB, Kommentar, § 164 Rn. 7; jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 164 Rn. 20 jeweils m. w. N.).
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