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   KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16   

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https://dejure.org/2018,58249
KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16 (https://dejure.org/2018,58249)
KG, Entscheidung vom 25.09.2018 - 22 W 94/16 (https://dejure.org/2018,58249)
KG, Entscheidung vom 25. September 2018 - 22 W 94/16 (https://dejure.org/2018,58249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 GmbHG, § 40 GmbHG
    Handelsregister: Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste in den Registerordner bei kaduziertem Geschäftsanteil

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausfallhaftung des von der Kaduzierung betroffenen Gesellschafters, Gesellschafterliste, Inhalt und Form der Kaduzierung, Kaduzierung, Kaduzierungsberechtigter, Kaduzierungsverpflichteter, Voraussetzungen der Kaduzierung, Wirkung der Kaduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 63 f.
    Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 21 ; GmbHG § 40

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufnahme einer Gesellschafterliste in Registerordner bei bloßer Ausweisung der Kaduzierung eines Geschäftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1811
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2010 - 20 W 333/10

    Zu den Prüfpflichten des Amtsgerichts bei der Aufnahme einer Gesellschafterliste

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Die form- und fristgerecht (§§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG) eingelegte Beschwerde der gem. § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigten Gesellschaft (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 25, juris; Heilmeier in: BeckOK GmbHG, Stand 01.11.2017, § 40 Rn. 187.1) ist zulässig, insbesondere gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthaft: Nach dieser Vorschrift findet die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte in "Angelegenheiten nach diesem Gesetz" statt, also in Angelegenheiten nach dem FamFG.

    Das Amtsgericht konnte auch im Wege der Zwischenverfügung entscheiden, denn über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 382 Abs. 4 FamFG auch die Aufnahme einer bei dem Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Liste der Gesellschafter (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 27 W 144/15 -, Rn. 2, juris; Kammergericht, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 22, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 382Rn. 19; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 11).

  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Zu diesen Angelegenheiten gehört auch die in § 9 Abs. 1 HRV geregelte Aufnahme der Gesellschafterliste in den Registerordner; die in der Handelsregisterverordnung ergänzend geregelten Verfahrensvorschriften beruhen auf der Verordnungsermächtigung des § 387 Abs. 2 FamFG (BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - II ZB 17/10 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 01. März 2011 - II ZB 6/10 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 17.12.2013 - II ZB 6/13

    Handelsregisterverfahren: Zurückweisung einer von einem schweizer Notar

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Dabei nimmt das Registergericht die Gesellschafterliste lediglich entgegen und verwahrt sie, ohne selbst eine inhaltliche Prüfpflicht zu haben (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - II ZB 6/13 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10

    Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Zu diesen Angelegenheiten gehört auch die in § 9 Abs. 1 HRV geregelte Aufnahme der Gesellschafterliste in den Registerordner; die in der Handelsregisterverordnung ergänzend geregelten Verfahrensvorschriften beruhen auf der Verordnungsermächtigung des § 387 Abs. 2 FamFG (BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - II ZB 17/10 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 01. März 2011 - II ZB 6/10 -, Rn. 8, juris).
  • KG, 20.06.2011 - 25 W 25/11

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Notars gegen die Beanstandung einer in

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Das Amtsgericht konnte auch im Wege der Zwischenverfügung entscheiden, denn über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 382 Abs. 4 FamFG auch die Aufnahme einer bei dem Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Liste der Gesellschafter (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 27 W 144/15 -, Rn. 2, juris; Kammergericht, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 22, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 382Rn. 19; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 18.05.2016 - 27 W 144/15

    Pflicht einer GmbH zur Aufnahme aller Gesellschafter einer beteiligten BGB

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Das Amtsgericht konnte auch im Wege der Zwischenverfügung entscheiden, denn über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 382 Abs. 4 FamFG auch die Aufnahme einer bei dem Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Liste der Gesellschafter (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 27 W 144/15 -, Rn. 2, juris; Kammergericht, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 22, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 382Rn. 19; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 11).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Auch in dem von der Beteiligten zitierten Urteil des BGH (wohl BGH, Urteil vom 13. Juli 1964 - II ZR 110/62 -, Rn. 15, juris) wird lediglich beiläufig die Auffassung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1920 (RGZ 98, 276, 278) erwähnt, wonach aufgrund der Kaduzierung "der Anteil seinen Rechtsträger verloren" habe.
  • RG, 26.03.1920 - II 413/19

    Kaduzierung von Anteilen der Gesellschaft m.b.H.

    Auszug aus KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16
    Auch in dem von der Beteiligten zitierten Urteil des BGH (wohl BGH, Urteil vom 13. Juli 1964 - II ZR 110/62 -, Rn. 15, juris) wird lediglich beiläufig die Auffassung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1920 (RGZ 98, 276, 278) erwähnt, wonach aufgrund der Kaduzierung "der Anteil seinen Rechtsträger verloren" habe.
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