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   KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17   

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https://dejure.org/2018,37511
KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17 (https://dejure.org/2018,37511)
KG, Entscheidung vom 27.07.2018 - 6 U 38/17 (https://dejure.org/2018,37511)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 6 U 38/17 (https://dejure.org/2018,37511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81 Abs 2 VVG, § 19 Nr 1 Buchst c VHB 1984, § 19 Nr 3 Buchst c VHB 1984
    Hausratversicherungsvertrag: Diebstahl von Wertsachen innerhalb der vereinbarten Wertgrenze für nicht in einem besonders gesicherten Behältnis verwahrte Wertsachen; Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung wegen der leichten Auffindbarkeit des Schlüssels des ...

  • IWW

    § 1 S. 2 VVG, § 81 Abs. 2 VVG, § 82 Abs. 2 VVG, § 19 Nr. 1 Buchst. c VHB 1984, § 19 Nr. 3 Buchst. c VHB 1984
    VVG, VHB 1984

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherungsvertrag - Diebstahl von Wertsachen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81; VHB 84 § 19 Nr. 1 c; VHB 84 § 19 Nr. 3 c
    Innerhalb der Wertgrenze liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung bei leicht auffindbarem Tresorschlüssel vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung des Hausratversicherers auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Diebstahl aus einem nicht hinreichend gesicherten Tresor innerhalb der Wertgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie sicher müssen Wertgegenstände aufbewahrt werden, um versichert zu sein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke kann nicht durch Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 2 S.1, Abs. 3 und 4 VVG n. F. geschlossen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.4.2014 - IV ZR 156/13 -, ZfSch 2016, 38; Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10 -, VersR 2011, 1550).

    Diese Nichtigkeitsfolge ist unabhängig von der Art des Schuldvorwurfs; sie tritt insbesondere auch ein, wenn dem Versicherungsnehmer Arglist angelastet wird (vgl.BGH, Urteil vom 02.4.2014 a.a.O.).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke kann nicht durch Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 2 S.1, Abs. 3 und 4 VVG n. F. geschlossen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.4.2014 - IV ZR 156/13 -, ZfSch 2016, 38; Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10 -, VersR 2011, 1550).
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Grundsätzlich hat das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Landgerichts begründen und deshalb eine erneute Feststellung durch das Berufungsgericht gebieten (vgl. dazu BGH VersR 2014, 1018 - 1020, zitiert nach juris, dort Rdz. 10; BGH VersR 2007, 102 - 104, zitiert nach juris dort Rdz. 23).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Grundsätzlich hat das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Landgerichts begründen und deshalb eine erneute Feststellung durch das Berufungsgericht gebieten (vgl. dazu BGH VersR 2014, 1018 - 1020, zitiert nach juris, dort Rdz. 10; BGH VersR 2007, 102 - 104, zitiert nach juris dort Rdz. 23).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Denn der Vorwurf der grob fahrlässigen Schadensverursachung setzt grundsätzlich voraus, dass das fragliche Verhalten, das zum Schaden geführt hat, den nach dem Vertrag vorausgesetzten Standard an Sicherheit im Hinblick auf die versicherte Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.02.1996 - IV ZR 321/94 -, NJW 1996, 1411, Rn. 9 nach juris, bestätigt mit Urteil vom 15.10.1997 - IV ZR 264/96 - NJW-RR 1998, 166, Rn. 3, 4 nach juris).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 264/96

    Deutliches Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards durch

    Auszug aus KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
    Denn der Vorwurf der grob fahrlässigen Schadensverursachung setzt grundsätzlich voraus, dass das fragliche Verhalten, das zum Schaden geführt hat, den nach dem Vertrag vorausgesetzten Standard an Sicherheit im Hinblick auf die versicherte Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.02.1996 - IV ZR 321/94 -, NJW 1996, 1411, Rn. 9 nach juris, bestätigt mit Urteil vom 15.10.1997 - IV ZR 264/96 - NJW-RR 1998, 166, Rn. 3, 4 nach juris).
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