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   KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17   

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https://dejure.org/2017,24532
KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17 (https://dejure.org/2017,24532)
KG, Entscheidung vom 28.04.2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17 (https://dejure.org/2017,24532)
KG, Entscheidung vom 28. April 2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17 (https://dejure.org/2017,24532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66c StGB, § 119a StVollzG, § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrten: Anforderungen an die Gründe der Entscheidung; Prüfung der Verweigerung der Behandlungsmitwirkung nach Schlaganfall des Verurteilten; Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht bei gravierenden ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der

    Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
    Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife).

    Diese Grundsätze gelten auch für Beschlüsse gemäß § 119a StPO StVollzG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 -, juris).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
    Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden.
  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

    Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
    Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 3 Ws 697/15

    Gegenstandswert bei vollzugsbegleitender gerichtlicher Kontrolle nach § 119a

    Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
    Angesichts der Schwierigkeiten des Einzelfalls dürfte die Ansetzung des Auffangwertes von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG angemessen sein (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 296).
  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Ist wie hier zur weiteren Sachaufklärung ein Sachverständigengutachten einzuholen, kann der Senat ausnahmsweise die Sache an die Strafvollstreckungskammer als Ausgangsgericht zurückverweisen, weil nach Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens gem. §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 S. 3 StPO der Sachverständige mündlich anzuhören ist, wobei der Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 13.10.1998, 2 Ws 257/98, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.03.1999, 2 Ws 19/99, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.02.2003, Ws 201/03, Rn. 12; KG Berlin, Beschl. v. 21.02.2017, 5 Ws 44/17 - 161 AR 41/17, Rn 15; Beschl. v. 28.04.2017, 2 Ws 18/17 - 121 AR 85/17, Rn. 32; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    Angesichts der Schwierigkeiten des Einzelfalls ist die Ansetzung des Auffangwertes von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG angemessen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2017, Az. 2 Ws 18/17 Vollz; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2016, Az. 3 Ws 697/15; OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2017, Az. 20 Ws 59/17).
  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht

    Nach § 309 Abs. 2 StPO hat das Beschwerdegericht - was die Generalstaatsanwaltschaft auch keineswegs verkennt - grundsätzlich die in der Sache erforderliche Entscheidung selbst zu treffen und darf das Verfahren nur dann ohne eigene Sachprüfung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn es aus Rechtsgründen nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben, an dem die angefochtene Entscheidung leidet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - [juris]).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

    Zwar sind durch den Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.04.2016 die gesetzlich normierten Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung gemäß § 119a StVollzG in einem Maße erfüllt worden, dass keine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer mehr veranlasst war (vgl. Senat, Beschluss vom 29.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 458/16; Beschluss vom 26.11.2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz -, jew. zit. n. juris).
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