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   KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19 - 122 Ss 114/19   

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KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19 - 122 Ss 114/19 (https://dejure.org/2019,50216)
KG, Entscheidung vom 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19 - 122 Ss 114/19 (https://dejure.org/2019,50216)
KG, Entscheidung vom 29. August 2019 - 3 Ws (B) 251/19 - 122 Ss 114/19 (https://dejure.org/2019,50216)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91 -, juris m.w.N.).

    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (vgl. BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - BayObLG NZV 1994, 487; OLG Naumburg NZV 1995, 161).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

    Auszug aus KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19
    Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Frage, ob das Tatgericht Beweismittel, die nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren, tatsächlich verwendet hat, nur anhand der Urteilsgründe überprüft werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17 -, juris).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, sodass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinen Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 - juris m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 497/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufklärungsrüge

    Auszug aus KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19
    Im Rahmen der Verfahrensbeanstandung zu § 261 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG stützt sich der Rechtsbeschwerdeführer jeweils auf Umstände, die sich nicht aus der Urteilsurkunde ergeben, sodass die konkreten Inhalte der insoweit relevanten Unterlagen darzulegen gewesen wären (vgl. BGH Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 497/17 -, juris).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19
    Er kann hiervon nur in ganz besonderen Ausnahmefällen absehen, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, sodass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -).
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