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   KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22 - 121 Ss 147/22   

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https://dejure.org/2022,44593
KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22 - 121 Ss 147/22 (https://dejure.org/2022,44593)
KG, Entscheidung vom 30.11.2022 - 3 Ss 63/22 - 121 Ss 147/22 (https://dejure.org/2022,44593)
KG, Entscheidung vom 30. November 2022 - 3 Ss 63/22 - 121 Ss 147/22 (https://dejure.org/2022,44593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 328 Abs. 2
    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das Berufungsgericht und Verweisung an die große Strafkammer nach § 328 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 328 Abs. 2
    Beschwer eines Angeklagten nach Aufhebung des Freispruchs durch Berufungsgericht; Verfahrensrüge als Voraussetzung der Prüfung nach § 328 Abs. 2 StPO durch Revisionsgericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Ob das sachlich zuständige Berufungsgericht die Voraussetzungen von § 328 Abs. 2 StPO beachtet hat, entzieht sich der Prüfungskompetenz des Senats, denn dazu hätte es einer entsprechenden - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge bedurft (vgl. BGH NJW 1997, 204).
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Auf die allein erhobene Sachrüge des Angeklagten hatte der Senat im Hinblick auf die vom Berufungsgericht getroffene Verweisungsentscheidung von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 10, 74; 18, 79: Senat, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris m.w.N.) lediglich zu prüfen, ob die kleine Strafkammer ihre sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung zu Recht bejaht hat.
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ss 236/04

    Revision des Angeklagten: Beschwer bei verfahrensfehlerhafter Zurückverweisung

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Wenngleich keine Sachentscheidung getroffen worden ist, liegt die Beschwer darin, dass das Berufungsgericht nicht die vom Angeklagten erstrebte günstigste Sachentscheidung getroffen hat, nämlich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts zu verwerfen, sondern die Sache an ein anderes Gericht zwecks Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB verwiesen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1237; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Wenngleich keine Sachentscheidung getroffen worden ist, liegt die Beschwer darin, dass das Berufungsgericht nicht die vom Angeklagten erstrebte günstigste Sachentscheidung getroffen hat, nämlich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts zu verwerfen, sondern die Sache an ein anderes Gericht zwecks Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB verwiesen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1237; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    a) Die nach Teileinstellung des Verfahrens nur noch gegen die Verweisungsentscheidung des Landgerichts gerichtete Revision ist zulässig (vgl. BGHSt 26, 106).
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Auf die allein erhobene Sachrüge des Angeklagten hatte der Senat im Hinblick auf die vom Berufungsgericht getroffene Verweisungsentscheidung von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 10, 74; 18, 79: Senat, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris m.w.N.) lediglich zu prüfen, ob die kleine Strafkammer ihre sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung zu Recht bejaht hat.
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

    Auszug aus KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
    Auf die allein erhobene Sachrüge des Angeklagten hatte der Senat im Hinblick auf die vom Berufungsgericht getroffene Verweisungsentscheidung von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 10, 74; 18, 79: Senat, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris m.w.N.) lediglich zu prüfen, ob die kleine Strafkammer ihre sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung zu Recht bejaht hat.
  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Im Falle einer zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht gemäß § 6 StPO von Amts wegen, ob das Amtsgericht die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung verkannt und ob die Berufungskammer die nach § 328 Abs. 2 StPO gebotene Verweisung der Sache an das sachlich zuständige Gericht unterlassen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2022 - (3) 121 Ss 147/22 (63/22) -, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97-, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 2 StRR 109/99 -, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 328 Rn. 14, ausführlich § 355 Rn. 5, § 6 Rn. 2; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 6 Rn. 16; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 328 Rn. 53; BeckOK StPO/Eschelbach, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 328 Rn. 26; Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 6 Rn. 7; a.A. Paul in KK-StPO a.a.O. § 328 Rn. 15 ohne Berücksichtigung der Entscheidung BGH, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 5 StR 280/98 -, juris).
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