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   KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03   

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https://dejure.org/2003,12306
KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03 (https://dejure.org/2003,12306)
KG, Entscheidung vom 31.10.2003 - 1 W 484/03 (https://dejure.org/2003,12306)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 1 W 484/03 (https://dejure.org/2003,12306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung eines sachlich unzuständigen Gerichtes über den Kostenfestsetzungsantrag; Befugnis bei unbeschränkter Beschwerde des Kostenschuldners den Beschluss aufzuheben; Verweisungsantrag in der Rechtsmittelinstanz; Entscheidungsreife eines Verweisungsantrags

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 281; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 788 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisungsantrag im Beschwerdeverfahren bei Entscheidung durch das sachlich unzuständige Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
    Das Landgericht war im Übrigen durch den Grundsatz der auch für Kostenfestsetzungsbeschlüsse geltenden formellen und materiellen Rechtskraft (vgl. BGH AGS 2003, 176 = MDR 2003, 476 = NJW 2003, 1462) nicht gehindert, seinen eigenen Beschluss vom 13. September 2002 wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben.
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
    Denn § 281 ZPO gilt in jedem der ZPO unterliegenden Verfahren (BayObLG, Rpfleger 1986, 98), also auch im Festsetzungsverfahren nach §§ 788 Abs. 2, 104 ZPO.
  • KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für Anträge auf Festsetzung von

    Auszug aus KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
    § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO schränkt die Abhilfebefugnis nicht ein; die Vorschrift, die der Prozessökonomie dient (vgl. Senat, KG-Report 2000, 410 = AGS 2000, 251 = Rpfleger 2000, 556 zum früheren § 10 ZPO), kommt erst zur Anwendung, wenn das Beschwerdegericht als übergeordnetes Gericht zur Sachentscheidung berufen ist.
  • OLG München, 25.02.2000 - 11 W 832/00
    Auszug aus KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
    Anders als im Fall OLG München, Rpfleger 2000, 298 war der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13. September 2002 vom Beklagten mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2002 - rechtzeitig - in vollem Umfang angefochten worden, so dass dessen formelle Rechtskraft nicht eingetreten ist.
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
    Auszug aus KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
    Der Antrag kann auch erstmalig in der Rechtsmittelinstanz gestellt werden, nachdem die Vorinstanz ihre Zuständigkeit zu Recht verneint hat (KG, BB 1983, 213/214; OLG Köln, OLGZ 1989, 83/86 f).
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