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KreisG Cottbus-Stadt, 24.01.1992 - 40 C 77/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhung; Grundmiete; Betriebskostenumlageerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Cottbus-Stadt, 24.01.1992 - 40 C 77/91
- BVerfG, 03.04.1992 - 1 BvR 416/92
Wird zitiert von ...
- BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92 Der Senat teilt die Auffassung des Kreisgerichtes Cottbus-Stadt in seinem Urteil vom 24.01.1992 - 4 C 77/91 - (WuM 1992, 109 ), dass an die Bezeichnung der Person, an die das Mieterhöhungsverlangen gerichtet wird, strenge Anforderungen gestellt werden müssen, da die Erklärung des Vermieters eine einseitige Vertragsänderung bewirkt.