(weggefallen)
Hinweis:§ 8 MHG lautete bis zum 1.8.2001:
Hat der Vermieter seine Erklärungen nach den §§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt, so bedarf es nicht seiner eigenhändigen Unterschrift.
Aufgehoben durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001
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Rechtsprechung zu § 8 MHG
44 Entscheidungen zu § 8 MHG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17
Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer ...
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- KG, 22.02.1984 - 8 W REMiet 194/84
Begründung; Mieterhöhung; Schriftlich; Vergleichswohnung; Vermieter
- BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Umstellung von ...
- AG Löbau, 02.11.1995 - 2 C 327/95
- OLG Schleswig, 13.08.1983 - 6 REMiet 2/82
- LG Schwerin, 09.04.1999 - 6 S 472/97
Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer ...
- LG Berlin, 02.07.1999 - 63 S 500/98
Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer ...
- AG Berlin-Schöneberg, 05.07.1996 - 5 C 291/96
Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift beim Mieterhöhungsverlangen
- AG Löbau, 23.01.1997 - 7 C 751/96