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   LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07   

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LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,9216)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2007 - 10 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,9216)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 10 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,9216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch des Arbeitgebers nach § 15 Abs. 5 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor Fristablauf i.R.e. mit Drittmitteln geförderten Stelle ohne Möglichkeit der Anschlussfinanzierung; Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages ...

  • Judicialis

    TzBfG § 15 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; TzBfG § 15 Abs. 5
    Arbeitgeberseitiger Widerspruch gegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei ungesicherter Anschlussfinanzierung - unbegründete Konkurrentenklage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages bei späterer Besetzung der unteilbaren Stelle im Beamtenstatus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Mit einer Doppelbesetzung der Stelle würde in die Organisationsgewalt der öffentlichen Hand unzulässig eingegriffen (vgl. zuletzt BAG , Urt. v. 28.5.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324 m.w.N).

    Art. 19 Abs. 4 GG und 20 Abs. 3 GG garantieren den gebotenen Justizgewährleistungsanspruch Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen gewährt wird (BVerfG 2. Senat 3. Kammer , Beschluss v. 19.9. 1989, 2 BvR 1578/88, NJW 1990, 501; BVerwG, Beschluss v. 12.8.2003, 2 C 14/02, NJW 2004, 870; zuletzt BAG , Urt. v. 28.5.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324).

    Einem zu Unrecht übergangenen Bewerber kann ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist oder wenn öffentlicher Arbeitgeber und eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (BAG , Urt. v. 28.5.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324).

    Zur Sicherung des Justizgewährleistungsanspruches hat ein Bewerber auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung bei Einleitung eines Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BAG, Urt. v. 28.05.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003 Seite 324).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Art. 19 Abs. 4 GG und 20 Abs. 3 GG garantieren den gebotenen Justizgewährleistungsanspruch Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen gewährt wird (BVerfG 2. Senat 3. Kammer , Beschluss v. 19.9. 1989, 2 BvR 1578/88, NJW 1990, 501; BVerwG, Beschluss v. 12.8.2003, 2 C 14/02, NJW 2004, 870; zuletzt BAG , Urt. v. 28.5.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324).

    Die Verhinderung effektiven Rechtsschutzes durch das Verhalten der Verwaltung liegt nicht nur dann vor, wenn entgegen einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung ein Mitbewerber ernannt oder befördert wird (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14/02, NJW 2004 Seite 870).

    Der Wiederherstellungsanspruch ist darauf gerichtet, erforderlichenfalls eine weitere Planstelle zu schaffen, d. h. der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kann sich insoweit nicht auf das Fehlen einer besetzbaren Planstelle berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14/02, NJW 2004 Seite 870).

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die Vertragsparteien im Sinne von § 15 Abs. 5 TzBfG ist ein Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Funktion, basierend auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. so st. Rspr. d. BAG, so zuletzt Urt. v. 11.07.2007, 7 AZR 501/06 m.w.N.).

    Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 5 TzBfG entsteht nicht bei unverzüglichem Widerspruch, der als rechtsgeschäftlich empfangsbedürftige Willenserklärung ausdrücklich und konkludent erfolgen kann (vgl. zuletzt BAG, Urt. v. 11.07.2007, 7 AZR 501/06).

    Dies ist keine vertragliche unzulässige Abbedingung der Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG nach § 22 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG, Urt. v. 11.07.2007, 7 AZR 501/06).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Erst in dem sich an die Ausschreibung und Bewerbung anknüpfenden Auswahlverfahren ist die einstellende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebunden (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.7.1999, 2 C 14/98, NVwZ-RR 2000, 172 m.w.N.).

    (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.7.1999, aaO, LAG Hamm Urt. v. 14.8.2003, 11 Sa 1743/02, NZA 335).

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Der Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung erklärt werden, so ist das Angebot eines befristeten Anschlussvertrages kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit dahingehend zu verstehen, dass mit einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kein Einverständnis besteht (BAG, Urt. v. 05.05.2004, 7 AZR 629704, NZA 2004 Seite 1346).

    Es macht keinen Unterschied, ob einem Arbeitnehmer in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fristende ein neuer befristeter Arbeitsvertrag angeboten wird (hierzu BAG, Urt. v. 5.5.2004, 7 AZR 629/03, NZA 2004, 1346) oder mitgeteilt wird, wegen fehlender Finanzierung komme eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht in Betracht.

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Weitere Voraussetzung ist, dass dies mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgt, wobei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hochschulbereich Arbeitgeber im Sinne von § 15 Abs. 5 TzBfG nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers ist, sondern der Rektor der Universität sowie diejenigen Mitarbeiter, denen er sich zur eigenverantwortlichen Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bedient (vgl. BAG v. 11.07.2007 a.a.O.).

    Auch im Klagerwiderungsschriftsatz oder weiteren vorbereitenden Schriftsätzen im Rahmen des Rechtsstreites ist ein Widerspruch im Sinne des § 15 Abs. 5 TzBfG bzw. die Erklärung nach § 17 Satz 3 TzBfG möglich (vgl. BAG, Urt. v. 11.07.2007, 7 AZR 197/06).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Art. 19 Abs. 4 GG und 20 Abs. 3 GG garantieren den gebotenen Justizgewährleistungsanspruch Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen gewährt wird (BVerfG 2. Senat 3. Kammer , Beschluss v. 19.9. 1989, 2 BvR 1578/88, NJW 1990, 501; BVerwG, Beschluss v. 12.8.2003, 2 C 14/02, NJW 2004, 870; zuletzt BAG , Urt. v. 28.5.2002, 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Bei schuldhaftem Verstoß können dem zu Unrecht übergangenen Bewerber Schadenersatzansprüche zustehen, die sich auf Geldersatz richten (vgl BVerwG, Beschluss vom 14.08.1998, 2 B 34-98, NVwZ 1999, 424 ; BAG, Urt. v. 2.12.1997, 9 AZR 445/96, NZA 1998, 884).
  • LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.7.1999, aaO, LAG Hamm Urt. v. 14.8.2003, 11 Sa 1743/02, NZA 335).
  • VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06

    Keine Rücknahme einer Ernennung, die während eines einstweiligen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07
    Am Tag zuvor war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und gleichlautende Klage in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht eingereicht worden (Text s. BI. 81 der Akten des Verfahrens 1 Ga 2/06, AZ VerwG: 3 K 1770/06).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. Oktober 2007 - 10 Sa 18/07 - aufgehoben.
  • VG Gelsenkirchen, 09.12.2008 - 1 L 1160/08

    Vorwegnahme der Hauptsache, Konkurrentenstreit, Konkurrenz, Beamter, Beamte,

    vgl. BAG, Urteile vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 -, MDR 2008, 576, und vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 -, MDR 2008, 1108; LAG Hessen, Urteil vom 13. August 2004 - 3 Sa 1946/03 -, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 8. November 2004 - 5 Sa 576/04 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 Sa 18/07 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 566/07 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • ArbG Düsseldorf, 18.08.2008 - 3 Ca 4268/08

    Anspruch eines Lehrers in Teilzeit auf Fortsetzung eines abgebrochenen

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG v. 25.4.1996 - 2 C 21/95; v. 22.7.1999 - 2 C 14/98; OVG NRW v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02; LAG BW v. 24.10.2007 - 10 Sa 18/07; LAG Hamm v. 14.8.2003 - 11 Sa 1743/02).
  • ArbG Düsseldorf, 02.12.2008 - 7 Ca 5089/08

    Endgültige Stellenbesetzung; Ordnungsamt; kollusives Zusammenwirken

    Ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber und einem Bewerber ist in vergleichbaren Fällen verneint worden, weil es etwa nicht zu den Rechtspflichten von Mitbewerbern gehört, die Entgegennahme einer Ernennungsurkunde in Kenntnis eines noch unentschiedenen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens abzulehnen (vgl. LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07).
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