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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17   

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https://dejure.org/2017,45191
LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17 (https://dejure.org/2017,45191)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2017 - 4 Sa 447/17 (https://dejure.org/2017,45191)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2017 - 4 Sa 447/17 (https://dejure.org/2017,45191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 1; BEEG § 15; SGB III § 33; TV-L § 20
    Jahressonderzahlung bei Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme; Unbegründete Zahlungsklage bei Kürzung der Sonderzahlung infolge der Aufnahme eines Pflegekindes als Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

  • rechtsportal.de

    Jahressonderzahlung bei Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15

    Anspruch auf Elterngeld; Adoptionspflege; Aufnahme eines Kindes in den eigenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17
    27 Das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme ist nur bei förmlicher Begründung einer sog. Adoptionspflege erfüllt ( LSG Niedersachen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 EG 559/14 -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. März 2012 - L 13 EG 33/11 -, juris ).

    Erst mit dieser wird das ausschlaggebende Ziel der Annahme des Kindes hinreichend verlässlich objektiviert ( LSG Niedersachen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 -, juris) .

  • BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechts-frage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17
    fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berühr ( BAG 10.7.2014 - 10 AZN 307/14 - NZA 2014, 982 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14

    Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17
    27 Das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme ist nur bei förmlicher Begründung einer sog. Adoptionspflege erfüllt ( LSG Niedersachen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 EG 559/14 -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. März 2012 - L 13 EG 33/11 -, juris ).
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