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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta (Kost) 6221/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12355
LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta (Kost) 6221/21 (https://dejure.org/2023,12355)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2023 - 26 Ta (Kost) 6221/21 (https://dejure.org/2023,12355)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2023 - 26 Ta (Kost) 6221/21 (https://dejure.org/2023,12355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 GKG 2004, § 45 GKG 2004, § 39 GKG 2004
    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines Vergleichs, da keine nennenswerten Auswirkungen im "Gesamtpaket"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 GKG, § 39 GKG, § 45 GKG

  • IWW

    § 39 Abs. 1 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 33 Abs. 9 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    "Gegenstand" i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ; Bildung eines Gesamtgegenstandswerts nach Bewertung der einzelnen Anträge; Zusammenrechnung von Kündigungsschutzanträgen; Kostenrechtliche Betrachtung eines Auflösungsvergleichs mit mehreren Beendigungstatbeständen; Bewertung ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Gegenstand" i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; Bildung eines Gesamtgegenstandswerts nach Bewertung der einzelnen Anträge; Zusammenrechnung von Kündigungsschutzanträgen; Kostenrechtliche Betrachtung eines Auflösungsvergleichs mit mehreren Beendigungstatbeständen; Bewertung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Nach den im Verfahren 6 AZR 441/21 (Urteil vom 25. August 2022) durch die Vorinstanzen getroffenen Feststellungen zur Neumasseunzulänglichkeit konnte und kann es nur noch um eine geordnete Abwicklung durch den Beklagten gehen.

    Selbst Neumasseverbindlichkeiten werden danach kaum noch mit einer bedeutenden Quote befriedigt werden können, da das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung das durch den Beklagten praktizierte Vorgehen im Zusammenhang mit der Bildung zusätzlicher im Gesetz nicht vorgesehener Ränge nicht akzeptiert hat (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 441/21, Rn. 51; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. November 2022 - 26 Ta (Kost) 6064/22, Rn. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Unabhängig davon handelte es sich hier um einen Fall, bei dem auch eine nur geringe Realisierbarkeit der Vergütungsforderung zweifelhaft erscheint und daher auch eine wirtschaftliche Bewertung anzustellen wäre (vgl. dazu ausführlich LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6036/19, Rn. 9 ff., mwN).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Das kann auch nicht ernsthaft bezweifelt werden (vgl. dazu zB BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02, Rn. 30).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Recht eindeutig ist das zB der Fall, wenn die für die Unwirksamkeit einer ersten Kündigung sprechenden Gesichtspunkte bereits in Parallelverfahren festgestellt worden sind oder die Unwirksamkeit der Kündigung sich offensichtlich aus formellen Gründen ergibt, die Parteien sich aber dennoch auf den mit dieser Kündigung beabsichtigten - früheren - Auflösungstermin einigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6108/21, Rn. 20) und die Parteien eine Abfindung und/oder eine andere für die klägerische Partei vorteilhafte Regelung im Rahmen des "Gesamtpakets" treffen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2016 - 5 Ta 101/16

    Streitwert - Kündigung - Auflösungsvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Der gewählte Beendigungszeitpunkt wirkt sich im Rahmen des "Gesamtpakets" aus, in das meist sämtliche Beendigungstatbestände als wertbildende Faktoren einfließen und damit jedenfalls materiell im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 4 GKG mit geregelt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 19. Mai 2021 - 17 Ta (Kost) 6041/21).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2022 - 26 Ta 6064/22

    Bewertung eines Antrags auf Feststellung einer Masseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21
    Selbst Neumasseverbindlichkeiten werden danach kaum noch mit einer bedeutenden Quote befriedigt werden können, da das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung das durch den Beklagten praktizierte Vorgehen im Zusammenhang mit der Bildung zusätzlicher im Gesetz nicht vorgesehener Ränge nicht akzeptiert hat (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 441/21, Rn. 51; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. November 2022 - 26 Ta (Kost) 6064/22, Rn. 17).
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