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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17   

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https://dejure.org/2017,32999
LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17 (https://dejure.org/2017,32999)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2017 - 2 Sa 226/17 (https://dejure.org/2017,32999)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 2 Sa 226/17 (https://dejure.org/2017,32999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Überstunden eines angestellten Rechtsanwalts; Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Rechtsanwalts zur objektiven Vergütungserwartung und unschlüssigen Darlegungen zu den geleisteten Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612 Abs. 1
    Überstundenvergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Schlüssigkeit der Stundenaufstellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 612 Abs. 1
    Vergütung von Überstunden eines angestellten Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (vgl. nur BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - BAGE 139, 44 ff. = EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 Rdz. 20 m.w.N.; BAG 23.09.2015 - 5 AZR 626/13, zitiert nach Juris, Rdz. 21; BAG 24.08.2016, a.a.O.,Rdz. 46).

    aa) Danach wird ein (nachträglicher) Vergütungsanspruch bejaht, wenn die dem durch die Dienstleistungen Begünstigten erkennbare Erwartung des die Dienste Leistenden bestand, durch eine in Zukunft erfolgende Übertragung eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden die in der Vergangenheit geleisteten Dienste abgegolten werden, sofern für die geleisteten Dienste entweder keine oder doch nur eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgte und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der Erwartung bestand (vgl. nur BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - a.a.O. Rdz. 22 m.w.N.).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    Das vereinbarte Bruttomonatsentgelt in Höhe von 4.200,00 EUR bzw. 5.000,00 EUR brutto würde deshalb die Gegenleistung für die wirksam vereinbarte Arbeitszeit dar, d. h. für 48 Arbeitsstunden wöchentlich darstellen (vgl. nur BAG 24.08.2016 - 5 AZR 129/16 - BAGE 156, 157 ff. = EzA § 305 b BGB 2002 Nr. 1 Rdz. 44 m.w.N.).

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (vgl. nur BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - BAGE 139, 44 ff. = EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 Rdz. 20 m.w.N.; BAG 23.09.2015 - 5 AZR 626/13, zitiert nach Juris, Rdz. 21; BAG 24.08.2016, a.a.O.,Rdz. 46).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - EzA § 612 BGB 2002 Nr. 12, Rdz. 21 m.w.N.).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    Selbst wenn man dies für erfüllt ansähe angesichts der Anlage K 5, muss dieser Vortrag schlüssig sein (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - zitiert nach Juris Rdz. 11).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (vgl. nur BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - BAGE 139, 44 ff. = EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 Rdz. 20 m.w.N.; BAG 23.09.2015 - 5 AZR 626/13, zitiert nach Juris, Rdz. 21; BAG 24.08.2016, a.a.O.,Rdz. 46).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 257/13

    Überstundenvergütung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 2 Sa 226/17
    4) Es kommt daher nicht darauf an, ob das Anspruchsbegehren des Klägers auch verwirkt ist, weil er erstmalig überhaupt nach dem Ende der Kündigungsfrist Überstunden begehrt hat für das gesamte zurückliegende Arbeitsverhältnis (für eine Verwirkung in einem derartigen Fall siehe nur LAG Rheinland-Pfalz 28.10.2013 - 5 Sa 257/13 - zitiert nach juris Rdz. 40 ff. m.w.N.).
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