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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15 (https://dejure.org/2016,7577)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2016 - 6 Sa 273/15 (https://dejure.org/2016,7577)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 6 Sa 273/15 (https://dejure.org/2016,7577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer "Funktionszulage Inkontinenzbeauftragte" auf den Mindestlohn einer Pflegeassistentin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer "Funktionszulage Inkontinenzbeauftragte" auf den Mindestlohn einer Pflegeassistentin

  • rechtsportal.de

    Anrechnung einer "Funktionszulage Inkontinenzbeauftragte" auf den Mindestlohn einer Pflegeassistentin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2015 - C-396/13

    Der Gerichtshof klärt den Begriff "Mindestlohnsatz" entsandter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    3.2.2 Die RL 96/71/EG enthält lediglich in Art. 3 Abs. 7 Unterabs. 2 die Regelung, dass Entsendungszulagen als Bestandteil des Mindestlohns gelten, hingegen "Erstattung[en] für infolge der Entsendung tatsächlich entstandene Kosten wie z. B. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten" nicht (EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - juris Rn. 58 ff. = NZA 2015, 345).

    3.2.3 Im Hinblick darauf, dass die RL 96/71/EG damit praktisch keine "inhaltliche Definition des Mindestlohns liefert" (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - Rn. 37), überlässt der EuGH den innerstaatlichen Gerichten zu bestimmen, "aus welchen Bestandteilen er sich für die Anwendung dieser Richtlinie zusammensetzt", was "allerdings nicht zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten führen darf" (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - Rn. 37; EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - Rn 34).

    So hat der EuGH verbindlich entschieden, dass "Zulagen oder Zuschläge, die nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern", als "Bestandteile des Mindestlohns anerkannt werden" müssen (EuGH vom 14.04.2005 - C-341/02 - "Kommission/Deutschland" - juris Tenor = NZA 2005, 573 = AP EWG-Richtlinie 96/71 Nr. 1; ebenso EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - Rn. 36; vgl. auch Riechert/Nimmerjahn, MiLoG, 2015, § 1 Rn. 94).

    Weitere Lohnbestandteile hat der EuGH in der Entscheidung EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - a.a.O. behandelt (Tagegeld, Wegezeitenschädigung, Unterbringungskosten, Essensgutscheine, Urlaubsvergütung).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Auch bei einem reinen Inlandssachverhalt wie dem vorliegenden bestimmt sich auf Grund der Erstreckung der nationalen Regelung auch auf Entsendungssachverhalte nach der RL 96/71/EG (vgl. allgemein EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - juris Rn. 28 = NZA 2013, 1359 = AP EWG-Richtlinie Nr. 96/71 Nr. 12).

    3.2.3 Im Hinblick darauf, dass die RL 96/71/EG damit praktisch keine "inhaltliche Definition des Mindestlohns liefert" (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - Rn. 37), überlässt der EuGH den innerstaatlichen Gerichten zu bestimmen, "aus welchen Bestandteilen er sich für die Anwendung dieser Richtlinie zusammensetzt", was "allerdings nicht zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten führen darf" (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - Rn. 37; EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - Rn 34).

    Unter Umständen können auch pauschale, antizipierte Lohnerhöhungen anrechnungsfähig sein (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - Rn. 41 f.).

    Vermögenswirksame Leistungen hingegen nicht (EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12 - "Isbir" - juris Ls.).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    So hat der EuGH verbindlich entschieden, dass "Zulagen oder Zuschläge, die nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern", als "Bestandteile des Mindestlohns anerkannt werden" müssen (EuGH vom 14.04.2005 - C-341/02 - "Kommission/Deutschland" - juris Tenor = NZA 2005, 573 = AP EWG-Richtlinie 96/71 Nr. 1; ebenso EuGH vom 12.02.2015 - C-396/13 - "Sähköalojen ammattiliitto" - Rn. 36; vgl. auch Riechert/Nimmerjahn, MiLoG, 2015, § 1 Rn. 94).

    Es sei aber "völlig normal, dass der Arbeitnehmer, der auf Verlangen des Arbeitgebers ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, einen Ausgleich für diese zusätzliche Leistung erhält, ohne dass dieser bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt wird" (EuGH vom 14.04.2005 - C-341/02 - "Kommission/Deutschland" - Rn. 40).

    Eine etwaige Widerruflichkeit in der Zukunft ändert nichts daran, dass die Zulage in der Vergangenheit "tatsächlich und unwiderruflich gezahlt" (EuGH vom 14.04.2005 - C-341/02 - "Kommission/Deutschland" - Rn. 31) wurde.

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen ... ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Rn. 28 = DB 2013, 69).

    So erachtete das BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Rn. 32 = NZA 2013, 392 = DB 2013, 69 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 23 in Auslegung des entsprechenden TV Mindestlohns einen tariflichen "Verkehrsmittelzuschlag" - gezahlt als "Erschwerniszulage" - nicht als Gegenleistung für eine überobligatorische Leistung, da sich aus dem TV ergab, dass "der Mindestlohntarifvertrag dieselbe (erschwerte) Tätigkeit durch den Mindestlohn selbst als abgegolten ansieht" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Ls.).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Nach der Lehre vom bloßen Sachgruppenvergleich sind nur solche Regelungen miteinander vergleichbar, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - NZA 1999, 887 (893)).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen zum Zwecke der Auftragsführung (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 2004, 604 (605)).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Soweit die vom Arbeitgeber danach angewandte Regelung etwa die Arbeitsleistung als besonders schwierig oder als unter erschwerten Bedingungen geleistet ansieht und hierfür einen in den Entgeltabrechnungen gesondert ausgewiesenen "Zuschlag´ an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser gleichwohl auf den Mindestentgeltanspruch anzurechnen, wenn der betreffende Mindestlohntarifvertrag diese Tätigkeit gerade nicht als zuschlagspflichtig ansieht, sondern sie als im Rahmen der mit dem Grundentgelt abzugeltenden "Normaltätigkeit´ bewertet" (BAG vom 16.04.2014 - 4 AZR 802/11 - juris Rn. 40 = NZA 2014, 1277 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Entsorgungswirtschaft Nr. 8).
  • ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    In Anlehnung an das Urteil des ArbG Berlin - 54 Ca 14420/14 sei auch die Jahresprämie 2013 nicht berücksichtigungsfähig.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    3.4 In der Literatur wird die vom BAG zunächst in Anführungszeichen eingeführte Rede von der "Normalleistung" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 168/10 (A) - juris Rn. 23 = NZA 2013, 386 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 22) und "Normaltätigkeit" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 20) übernommen: mindestlohnwirksam seien nur Leistungen für die Normalleistung (Erfurter Kommentar/Schlachter, 16. Aufl. 2016, AEntG, § 5 Rn. 3; Brors, NZA 2014, 938 (942); Tillmanns, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 6. Aufl. 2014, AEntG, Vorb.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
    Es geht aber im Rahmen des Mindestlohnes nicht um die - gleichsam tarifpolitische oder eingruppierungsrechtliche Frage -, ob die Klägerin insgesamt oder im Hinblick auf eine besondere Qualifikation angemessen vergütet wird, sondern allein darum, ob sie für ihre arbeitsvertraglich definierten normalen Arbeitsaufgaben zumindest einen "Mindeststandard" (BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 8/08 - juris Rn. 28 = NZA 2009, 98) erhält.
  • LAG Niedersachsen, 19.08.2014 - 15 Sa 14/14

    Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns

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