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   LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04   

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https://dejure.org/2004,4854
LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04 (https://dejure.org/2004,4854)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2004 - 18 Sa 224/04 (https://dejure.org/2004,4854)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2004 - 18 Sa 224/04 (https://dejure.org/2004,4854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer so genannten Bandbreitenregelung auf Grund Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften des Kündigungsschutzes; Keine Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers auf die Dauer der Arbeitszeit; Vorliegen einer Überstundenabrede bei ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 315 BGB, § 12 TzBfG, § 134 BGB
    Abrufarbeit, Bandbreitenregelung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitregelung (unwirksame) - fortan maßgebliche Arbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; BGB § 134; TzBfG § 12
    Unwirksame Bandbreitenregelung zur Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Unzulässigkeit einer teilweisen einseitigen Arbeitszeitbestimmung durch den ArbG

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04
    (1) In seiner Entscheidung vom 12.12.1984 hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die bei arbeitszeitabhängiger Vergütung den Arbeitgeber berechtigen soll, die zunächst festgelegte Arbeitszeit später einseitig nach Bedarf zu reduzieren, eine objektive Umgehung von zwingenden Vorschriften des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechtes darstelle und daher nach § 134 BGB nichtig sei (BAG vom 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 = NZA 1985, 321).

    Dabei kann der Umstand, dass der Arbeitgeber sein Bestimmungsrecht nur nach billigem Ermessen i. S. d. § 315 Abs. 1 BGB ausüben darf, keinen gleichwertigen arbeitsrechtlichen Schutz bewirken (vgl. LAG Brandenburg vom 24.10.1996 - 3 Sa 393/96 a. a. O; BAG vom 12.12.1984, a. a. O.).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04
    Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet (BAG vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 = EZA § 4 EFZG Nr. 4 unter II 3 b cc der Entscheidungsgründe).

    Insoweit ergibt sich eine Parallele zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei der Bestimmung der für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall maßgeblichen individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 = EZA § 4 EFZG Nr. 4).

  • LAG Brandenburg, 24.10.1996 - 3 Sa 393/96

    Änderungskündigung: Arbeitsbedingungen - soziale Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04
    Dabei kann der Umstand, dass der Arbeitgeber sein Bestimmungsrecht nur nach billigem Ermessen i. S. d. § 315 Abs. 1 BGB ausüben darf, keinen gleichwertigen arbeitsrechtlichen Schutz bewirken (vgl. LAG Brandenburg vom 24.10.1996 - 3 Sa 393/96 a. a. O; BAG vom 12.12.1984, a. a. O.).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2004 - 18 Sa 224/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin iSv. § 4 des Arbeitsvertrags vom 1. Oktober 2002 jedenfalls seit dem 19. April 2003 35 Stunden beträgt und die Klägerin verpflichtet ist, auf Anforderung der Beklagten bis zu 40 Stunden wöchentlich regelmäßig zu arbeiten.
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2004 - 18 Sa 224/04 -,.
  • ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08

    Einseitige Bestimmung des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit

    Es kann regelmäßig nicht vermutet werden, dass der Arbeitnehmer bereit gewesen wäre, einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenumfang unterhalb der Grenze der Sozialversicherungspflicht abzuschließen, wenn der Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit tatsächlich ganz anders abgewickelt wurde (ähnlich LAG Düsseldorf vom 17.09.2004 - 18 Sa 224/04 - in: LAGE § 315 BGB, 2002 Nr. 1 unter Randnummer 86 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2005 - 11 Sa 44/04

    Unwirksamkeit einer Bandbreitenregelung im flexiblen Arbeitszeitmodell

    Bandbreitenregelungen dagegen sind unzulässig, soweit sie die Gesamtmenge der Arbeitszeit nicht festsetzen (LAG Düsseldorf, 17.09.2004, 18 Sa 224/04; LAG Nürnberg, 17.02.2004, 6 Sa 325/02; LAG Düsseldorf, 30.08.2002, 9 Sa 709/02); denn Abrufarbeit im Sinne des § 12 TzBfG liegt nur vor, wenn ein bestimmtes Arbeitszeitdeputat fest vereinbart worden ist (LAG Brandenburg, 24.10.1996, 3 Sa 393/96).
  • ArbG Bielefeld, 25.06.2008 - 3 Ca 1263/08

    Arbeit auf Abruf, tagweise Aushilfstätigkeit, mündliche Kündigung,

    Es kann regelmäßig nicht vermutet werden, dass der Arbeitnehmer bereit gewesen wäre, einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenumfang unterhalb der Grenze der Sozialversicherungspflicht abzuschließen, wenn der Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit tatsächlich ganz anders abgewickelt wurde (ähnlich LAG Düsseldorf vom 17.09.2004 - 18 Sa 224/04 - in: LAGE § 315 BGB, 2002 Nr. 1 unter Randnummer 86 der Gründe).
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