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   LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12   

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https://dejure.org/2012,18607
LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,18607)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,18607)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,18607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 76, 94, 95 BetrVG
    Einigungsstelle, Spruch, Rechtsprüfung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76; BetrVG § 94; BetrVG § 95
    Umfang des Einigungsstellenspruchs; Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle kann Arbeitgeber nicht zu Stellenbeschreibungen verpflichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    Im Übrigen ist das Interesse der Arbeitgeberin, die Rechtswirksamkeit und damit die zwingende Wirkung der mit dem Spruch vom 25.07.2011 geschaffenen Betriebsvereinbarung zu beseitigen, ausreichend, um das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse zu begründen (vgl. hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).

    Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).

    Letztlich muss es deshalb dabei verbleiben, dass es der Einigungsstelle nicht gestattet ist, im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens und im Rahmen eines dort ergehenden streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern (vgl. auch hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - a. a. O.).

  • ArbG Essen, 30.11.2011 - 4 BV 62/11

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle im Rahmen einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    1.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.11 - 4 BV 62/11 - abgeändert:.

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 4 BV 62/11 - den Antrag zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeber beantragt, 1.den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.2011 (Az.: 4 BV 62/11) aufzuheben, 2.festzustellen, dass der Beschluss der Einigungsstelle vom 25.07.2011 unwirksam ist.

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistungsbeurteilung gewährt § 94 Abs. 2 BetrVG aber gerade nicht (so ausdrücklich: BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - DB 1986, 1286; vgl. auch: BAG 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - DB 1982, 1116).

    Soweit in den Funktions- oder Stellenbeschreibungen auch Anforderungsprofile enthalten sein sollten, hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass diese keine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG sind und deshalb deren Erstellung nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt (BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    Im Übrigen ist das Interesse der Arbeitgeberin, die Rechtswirksamkeit und damit die zwingende Wirkung der mit dem Spruch vom 25.07.2011 geschaffenen Betriebsvereinbarung zu beseitigen, ausreichend, um das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse zu begründen (vgl. hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).

    Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistungsbeurteilung gewährt § 94 Abs. 2 BetrVG aber gerade nicht (so ausdrücklich: BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - DB 1986, 1286; vgl. auch: BAG 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - DB 1982, 1116).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
    Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2012 - 5 TaBV 2/12 - aufgehoben.
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