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   LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12   

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LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12 (https://dejure.org/2012,52806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12 (https://dejure.org/2012,52806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - H 6 Sa 10/12 (https://dejure.org/2012,52806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 164 Abs 4 SGB 5, § 164 Abs 3 S 3 SGB 5, § 155 Abs 4 SGB 5, § 626 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes gemäß § 164 Abs 4 SGB 5 - Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben ( zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

  • LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 20/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden ( vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte ( LAG Hamburg 1 Sa 20/12 ).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben ( zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Er liefe ins Leere, wenn es allein darauf ankäme, dass es - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu einer Unterbringung nach § 164 Abs. 3 SGB V gekommen wäre ( LAG Hamburg 1 Sa 20/12 ).

    Selbst wenn im Übrigen der Gesetzgeber entgegen der von ihm gewählten Systematik und des Wortlauts der Regelungen eine Beendigung aller Arbeitsverhältnis der kündbaren Beschäftigten zum Zeitpunkt der Schließung der Krankenkasse auch dann gewollt hätte, wenn ihnen kein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten worden wäre, müsste die Regelung in dem soeben dargelegten Sinne verstanden werden ( so bereits LAG Hamburg 1 Sa 20/12 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2554/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden ( vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ).

    Die Gesetzesbegründung der gleich lautenden Vorgängerbestimmungen ist insoweit keineswegs unscharf formuliert, sondern besagt klar und eindeutig, dass der Beendigung der Vertragsverhältnisse im Zeitpunkt der Schließung grundsätzlich ein zumutbares Weiterbeschäftigungsangebot beim Landesverband oder einer anderen Kasse vorangegangen sein muss, ohne dass es jedoch im Ergebnis zu einer anderweitigen Unterbringung gekommen ist ( LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 -, Rn. 36 ).

    Dieser Gesetzeszweck, der in den gesetzlichen Regelungen mit dem Erfordernis entsprechender Angebote und der Verpflichtung des Landesverbandes bzw. der anderen Betriebskrankenkassen zu deren Unterbreitung entsprechenden Ausdruck gefunden hat, ist auch bei der Auslegung der Beendigungsnorm des § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V zu beachten, da diese Vorschrift nur auf die Vertragsverhältnisse derjenigen Beschäftigten zur Anwendung kommen soll, die nicht nach Abs. 3 untergebracht werden ( LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11, Rn. 37 ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Für die vorgesehene Differenzierung müssen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können ( BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - Rn 73 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Raum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen ( BVerfG 7. Dezember 1999 - 2 BvR 301/98 - Rn 379 ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 27. Februar 1985 ( GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Es ist dem Gesetzgeber eine unterschiedliche Behandlung verboten, wenn zwischen den Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten ( BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 - Rn 27 ).
  • ArbG Berlin, 25.11.2011 - 33 Ca 7824/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Die Frage, ob ein mit der Beklagten begründetes Arbeitsverhältnis infolge ihrer Schließung geendet hat, gehört zu den von § 155 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Abwicklungsgeschäften ( ArbG Hamburg 12. Oktober 2011 - 20 Ca 115/11 - Rn. 30. ArbG Berlin 25. November 2011 - 33 Ca 7824/11 - Rn. 27 ).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Die Frage, ob ein mit der Beklagten begründetes Arbeitsverhältnis infolge ihrer Schließung geendet hat, gehört zu den von § 155 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Abwicklungsgeschäften ( ArbG Hamburg 12. Oktober 2011 - 20 Ca 115/11 - Rn. 30. ArbG Berlin 25. November 2011 - 33 Ca 7824/11 - Rn. 27 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12
    Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden ( vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ).
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