Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37316
LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13 (https://dejure.org/2013,37316)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13 (https://dejure.org/2013,37316)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 6 TaBV 9/13 (https://dejure.org/2013,37316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zu Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses; Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zur Klärung des arbeitgeberseitigen Auskunftsverhaltens in der Vergangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zu Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13
    Aus dem Bestimmtheitsgebot folgt, dass im Bestellungsverfahren gemäß § 98 ArbGG konkret angegeben werden muss, über welchen Regelungsgegenstand in der Einigungsstelle beraten und ggf. entschieden werden soll (§§ 76 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 BetrVG, 98 ArbGG i. V. mit § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. LAG Hessen 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007, 199 ff.).

    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG B. 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32; LAG Hessen 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007, 199 ff; LAG Niedersachsen 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09 - NZA-RR 2010, 142 ff.).

    Denn nur dann, wenn der Wirtschaftsausschuss ausdrücklich - und vergeblich - Auskunft über eine bestimmte wirtschaftliche Angelegenheit verlangt hat, kann sich der Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat einschalten (LAG Hessen 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007, 199 ff.; Richardi, BetrVG 13. Aufl., Bearb. Annuß, § 109 Rn 11; Fitting, 26. Aufl., § 109 Rn 6).

  • LAG Köln, 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08

    Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13
    Es dient vielmehr dazu, in Fällen der Verweigerung konkreter Auskünfte durch den Arbeitgeber eine Lösung zu suchen bzw. im Nichteinigungsfall eine Entscheidung zu treffen, die den Interessen beider Betriebsparteien gerecht wird (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist nicht dazu berufen festzustellen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Erfordernissen des § 106 Abs. 2 BetrVG gerecht geworden ist (LAG Hamm 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09 - juris; LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Hinsichtlich tatsächlich schon erteilter Auskünfte kommt die Einsetzung einer Einigungsstelle zu der Frage, ob sie noch früher als tatsächlich erteilt hätten erteilt werden müssen, nicht in Betracht (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG B. 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32; LAG Hessen 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007, 199 ff; LAG Niedersachsen 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09 - NZA-RR 2010, 142 ff.).
  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09

    Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten; unbegründeter Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13
    Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist nicht dazu berufen festzustellen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Erfordernissen des § 106 Abs. 2 BetrVG gerecht geworden ist (LAG Hamm 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09 - juris; LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).
  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG B. 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32; LAG Hessen 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007, 199 ff; LAG Niedersachsen 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09 - NZA-RR 2010, 142 ff.).
  • LAG Köln, 10.03.2017 - 9 TaBV 17/16

    Rechtstellung des Wirtschaftsausschusses; Recht auf Unterrichtung durch

    Die Einsetzung einer Einigungsstelle im Rahmen des § 109 BetrVG setzt somit voraus, dass ein bestimmtes Auskunftsverlangen zukunftsgewandt geltend gemacht wird (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 TaBV 9/13 -, Rn. 73, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom30. April 2010 - 13 TaBV 94/09 -, Rn. 39, juris), weil noch keine ausreichende Information vorliegt.

    Mit dem Einigungsstellenverfahren steht dem Wirtschaftsausschuss ein Instrument zur Verfügung, um die Informationen und Unterlagen für die Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben zu erhalten (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 TaBV 9/13 -, Rn. 73, juris).

  • LAG Köln, 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Hamburg, Beschl. v. 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13 - m. w. N.).
  • ArbG Siegburg, 07.03.2017 - 5 BV 4/17

    Einrichtung einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs zur

    Für die Bestellung ist entscheidend, ob an der Zuständigkeit der Einigungsstelle keine vernünftigen Zweifel möglich sind (vgl. LAG Hamburg vom 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13, Juris Rn. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht