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   LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11   

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https://dejure.org/2012,3309
LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11 (https://dejure.org/2012,3309)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11 (https://dejure.org/2012,3309)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 5 TaBV 10/11 (https://dejure.org/2012,3309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 96 Abs 1 S 2 BetrVG, § 50 Abs 1 S 1 BetrVG, § 96 Abs 1 S 3 BetrVG
    Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlichen Berufsbildungsmaßnahmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Hamburg, 02.05.2011 - 26 BV 23/09
    Auszug aus LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2011 - 26 BV 23/09 - teilweise abgeändert:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2011- 26 BV 23/09 - die Anträge auch im Übrigen zurückzuweisen.

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - juris; 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 12, NZA-RR 2011, 462, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - juris; 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 12, NZA-RR 2011, 462, juris).
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91

    Maßnahmen der Berufsbildung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11
    Es geht um die gezielte Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer im Betrieb eine konkrete Tätigkeit unter Einsatz dieser Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann (BAG 28.01.1992 -1 ABR 41/91 - AP Nr. 1 zu § 96 BetrVG 1972, juris).
  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 21/91

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11
    Vielmehr erfasst § 50 Abs. 1 BetrVG auch die subjektive Unmöglichkeit (BAG 12.11.1991 - 1 ABR 21/91 - AP Nr. 8 zu § 98 BetrVG, juris).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Januar 2012 - 5 TaBV 10/11 - aufgehoben, soweit die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2011 - 26 BV 23/09 - zurückgewiesen worden ist.
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