Rechtsprechung
LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vernichtung von Akten kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Vorliegen einer schwerwiegenden Verletzung von Dienstpflichten eines Sachbearbeiters in der Bußgeldstelle; Verstreichenlassen von Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten und ...
- Judicialis
BGB § 626
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vernichtung von Polizeiakten durch Sachbearbeiter der Bußgeldstelle - fristlose Kündigung des Schwerbehinderten schon bei fristgerechter Mitteilung der Entscheidung des Integrationsamtes an Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 16.11.2004 - 1 Ca 2125/04
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
- BAG, 27.10.2005 - 8 AZN 816/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Bei solch komplexen Sachverhalten genügt deshalb kein undifferenziertes pauschales Bestreiten, vielmehr muss die nicht beweisbelastete Partei ihr Bestreiten zumindest soweit substantiieren, dass für das Gericht erkennbar wird, über welche einzelnen Behauptungen der beweisbelasteten Partei Beweis erhoben werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, NZA 2000, 1332 f. m.w.N.; Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 -, NZA 2001, 954 ff.; Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste). - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Bei solch komplexen Sachverhalten genügt deshalb kein undifferenziertes pauschales Bestreiten, vielmehr muss die nicht beweisbelastete Partei ihr Bestreiten zumindest soweit substantiieren, dass für das Gericht erkennbar wird, über welche einzelnen Behauptungen der beweisbelasteten Partei Beweis erhoben werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, NZA 2000, 1332 f. m.w.N.; Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 -, NZA 2001, 954 ff.; Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste). - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Bei solch komplexen Sachverhalten genügt deshalb kein undifferenziertes pauschales Bestreiten, vielmehr muss die nicht beweisbelastete Partei ihr Bestreiten zumindest soweit substantiieren, dass für das Gericht erkennbar wird, über welche einzelnen Behauptungen der beweisbelasteten Partei Beweis erhoben werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, NZA 2000, 1332 f. m.w.N.; Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 -, NZA 2001, 954 ff.; Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Einer vorherigen Zustellung der Entscheidung bedarf es nicht (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 748/98 - NZA 1999, 1267 m.w.N.). - BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens sicher kannte und mit einer Billigung durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte, kommt eine Abmahnung als gegenüber einer Kündigung milderes Mittel nicht in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.1971, AP Nr. 62 zu § 626 BGB; Urteil vom 05.11.1992 - 2 AZR 287/92 - Rechtsprechung zum Kündigungsrecht I.5 i Nr. 81; Urteil vom 30.06.1983 - 2 AZR 524/81 - EZA § 1 KSchG Tendenz Betrieb Nr. 14). - BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens sicher kannte und mit einer Billigung durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte, kommt eine Abmahnung als gegenüber einer Kündigung milderes Mittel nicht in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.1971, AP Nr. 62 zu § 626 BGB; Urteil vom 05.11.1992 - 2 AZR 287/92 - Rechtsprechung zum Kündigungsrecht I.5 i Nr. 81; Urteil vom 30.06.1983 - 2 AZR 524/81 - EZA § 1 KSchG Tendenz Betrieb Nr. 14).
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem …
Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers ist ebenso wie das Vernichten von Verwaltungsvorgängen (vgl. LAG Hamm 2. Juni 2005 - 15 Sa 126/05 - juris) daher grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet. - LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20
Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung
Das unbefugte, vorsätzliche Vernichten von dienstlichen Unterlagen ist grundsätzlich als wichtiger Grund geeignet (LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05 - Rn. 71 zur Vernichtung von Verwaltungsvorgängen). - ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23
Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß …
Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers ist ebenso wie das Vernichten von Verwaltungsvorgängen (vgl. LAG Hamm 2. Juni 2005 - 15 Sa 126/05 - juris) daher grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet.