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LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB, § 1 KSchG
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Zwar gilt das in § 314 Abs. 2 BGB konkretisierte Erfordernis einer Abmahnung grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Zwar gilt das in § 314 Abs. 2 BGB konkretisierte Erfordernis einer Abmahnung grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Die können vorliegen, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartbar ist oder wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 7 Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 19.04.2007, a.a.0.).
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05
Interessenausgleich mit Namensliste - Form
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht sämtliche objektiv bestehenden Kündigungsgründe mitteilen, sondern allein solche, die aus seiner subjektiven Sicht zum einen die Kündigung rechtfertigen und zum anderen für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung grundlegend BAG vom 13.07.1978 - 2 AZR 798/77, AP Nr. 18 zu § 18 BetrVG 1972; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch etwa Entsch. vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969). - BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht sämtliche objektiv bestehenden Kündigungsgründe mitteilen, sondern allein solche, die aus seiner subjektiven Sicht zum einen die Kündigung rechtfertigen und zum anderen für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung grundlegend BAG vom 13.07.1978 - 2 AZR 798/77, AP Nr. 18 zu § 18 BetrVG 1972; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch etwa Entsch. vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969). - LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.12.2011 - 15 Sa 1516/10 - die Berufungen von Kläger und Beklagter zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Kläger eine grobe und schwerwiegende Pflichtverletzung seines Arbeitsverhältnisses dadurch begangen habe, dass er anlässlich der Aufforderung zur Vornahme einer Zeitgutschrift von zwei Arbeitsstunden gegenüber seinem Vorgesetzten Schichtführer erklärt habe, am nächsten Tag sowieso krank zu werden und dass der Kläger diese Aussage als Druckmittel eingesetzt habe, die Zeitgutschrift zu erlangen.