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   LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20   

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LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20 (https://dejure.org/2021,9607)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2021 - 6 Sa 969/20 (https://dejure.org/2021,9607)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2021 - 6 Sa 969/20 (https://dejure.org/2021,9607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht; Gleiche Schädlichkeit der Nachtarbeit für alle Nachtarbeiter; Anspruch auf 50%igen Nachtzuschlag für alle Nachtarbeiter

  • rechtsportal.de

    Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht; Gleiche Schädlichkeit der Nachtarbeit für alle Nachtarbeiter; Anspruch auf 50%igen Nachtzuschlag für alle Nachtarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Dieser allgemeine Gleichheitsgrundsatz bildet als grundlegende Gerechtigkeitsnorm in seiner Ausstrahlungswirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidung oder auch "Richtlinie" eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie ( BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Diese Grenze ist zu beachten, obwohl Tarifnorm nicht selten Ergebnisse tarifpolitischer Kompromisse sind ( BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Dieser innere Zusammenhang muss sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweisen ( BVerfG vom 17. Dezember 2014 - 1 BvR 21/12; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt ( vgl. BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Allerdings müssen die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sein und dürfen ihm nicht widersprechen ( vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag den Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen ( vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 9. Dezember 12.2015 - 10 AZR 423/14; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Die Arbeit während der tarifvertraglichen Nachtzeit reicht angesichts der geringeren Anforderungen an die Vergleichbarkeit aus, um die Normadressaten auf der ersten Ebene der Prüfung von Art. 3 Abs. 1 GG miteinander vergleichen zu können (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20).

    Dem steht nicht entgegen, dass Mehrarbeitszuschläge nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den zulässigen Zweck verfolgen können, Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten ( vgl. BAG 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A); BAG 09.12.2020 - 10 AZR 334/20 ).

    (1) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass Nachtarbeit grundsätzlich schädlich ist ( vgl. BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 mzN. ).

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinander folgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Diese Erkenntnis legt es mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG nahe, die in Schichten und damit regelmäßig in erheblichem Umfang geleistete Nachtarbeit mit höheren Zuschlägen zu vergüten als die - weniger gesundheitsschädliche - gelegentlich außerhalb von Schichtsystemen geleistete Nachtarbeit ( vgl. BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Dabei ist anerkannt, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( dazu umfassend: BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 Rz. 71 - mzN. ).

    Aufgrund der steigenden gesundheitlichen Belastungen durch eine größere Anzahl der Nächte im Monat und eine höhere Anzahl der aufeinander folgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird, sollen möglichst wenige Nachtschichten aufeinander folgen ( umfassend dazu: BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 Rz. 32 - mzN. ).

    Etwas anderes könnte - nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. Urt. v. 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ) nur gelten, wenn die Schichtarbeit in der Nacht aus überragenden Gründen des Gemeinwohls unvereinbar wäre.

    Ein den niedrigeren Zuschlag für Nachtschichtarbeit rechtfertigender Umstand ist schon deswegen nicht erkennbar, weil die Gesundheit von Nachtschichtarbeitnehmern, die regelmäßig Nachtarbeit leisten, nach derzeitigem Kenntnisstand in höherem Maß gefährdet ist, als die Gesundheit von Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen unregelmäßig zur Nachtarbeit herangezogen werden ( vgl. BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 Rz. 82 mzN. ).

    e) Eine Ergänzung des Manteltarifvertrags, mit dem Ziel, die Regelung in § 4 B Ziffer 1 c) MTV im Einklang mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG zu bringen, ist nicht möglich ( vgl. BAG 26. Januar 2017 -6 AZR 450/15; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Eine ergänzende Tarifauslegung scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum dafür verbleibt, die Lücke zu schließen - und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden ( BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Dem Manteltarifvertrag lässt sich nämlich nicht entnehmen, dass die Tarifvertragsparteien mit dem Zuschlag von 20 % nach § 4 B Ziffer 1 c) MTV eine wertende Grundentscheidung getroffen haben, die zu dem Schluss zwingend kommt, dass sie in Kenntnis der ungerechtfertigten Differenzierung keine Ausgleichsregelung für die von § 4 B Ziffer 1 b) MTV erfasste Arbeitnehmergruppe getroffen hätten ( vgl. BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 Rz. 86 mzN. ).

    f) Die gleichheitswidrige Ungleichbehandlung der Klägerin, die Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit geleistet hat, kann für die im Streit stehende Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden ( vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Kann der Arbeitgeber dem Begünstigten die in der Vergangenheit gewährten Leistungen nicht mehr entziehen, kommt regelmäßig nur eine Anpassung "nach oben" in Betracht, um die Diskriminierung zu beseitigen ( BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Es ist Sinn und Zweck von tariflichen Zuschlagsregelungen iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG, die gesundheitsschädliche Nachtarbeit zu verteuern, nicht jedoch diese Arbeit möglichst attraktiv für Arbeitnehmer zu machen ( BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag den Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen ( vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 9. Dezember 12.2015 - 10 AZR 423/14; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinander folgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    Daher kann hier offenbleiben, ob ein geringerer Zuschlag für Nachtschichtarbeit sachlich gerechtfertigt sein könnte, wenn die mit ihr einhergehende Belastung im Vergleich zur Nachtarbeit außerhalb eines Schichtsystems geringer ist, etwa weil es sich um inaktive Teile nächtlichen Bereitschaftsdienstes handelt ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 ).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, ihr stünden die Zuschläge im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 (10 AZR 34/17) zu, da der Tenor der Entscheidung verallgemeinerungsfähig sei und damit auch für den MTV gelte.

    Anknüpfungspunkt für die jeweiligen Zuschlagstatbestände ist in beiden Fällen die Arbeitsleistungen der tarifvertraglich definierten Nachtzeit, die sich von der Arbeit zu anderen Zeiten unterscheidet (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17).

    Daher kann hier offenbleiben, ob ein geringerer Zuschlag für Nachtschichtarbeit sachlich gerechtfertigt sein könnte, wenn die mit ihr einhergehende Belastung im Vergleich zur Nachtarbeit außerhalb eines Schichtsystems geringer ist, etwa weil es sich um inaktive Teile nächtlichen Bereitschaftsdienstes handelt ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 ).

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Abweichend von der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 9. Dezember 2020 ( 10 AZR 332/20/Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränkeindustrie und des Getränkefachgroßhandels für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ) geht die erkennende Kammer vorliegend nicht davon aus, dass die Tarifvertragsparteien mit der Unterscheidung von regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit in § 4 B Ziffer 1 MTV den Zweck verfolgt haben, eine schlechtere Planbarkeit von unregelmäßiger Nachtarbeit finanziell auszugleichen.

    Eine Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf die Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( Urt. v. 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) ) war daher nicht angezeigt.

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt ( vgl. BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

    bb) Daraus folgt in der Regel eine deutlich zurückgenommene Prüfungsdichte durch die Gerichte ( vgl. BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 ).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 266/19

    Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Den Angehörigen der benachteiligten Gruppe sind daher dieselben Vorteile zu gewähren wie Angehörigen der bevorzugten Gruppe ( vgl. dazu BAG 25. August 2020 - 9 AZR 266/19; BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 ).

    Die Anpassung "nach oben" hat sich schlussendlich an der Regelung des § 4 B Ziffer 1 b) MTV zu orientieren, da diese Norm das einzig verbleibende gültige Bezugssystem für Nachtarbeit MTV enthält ( vgl. dazu BAG 25. August 2020 - 9 AZR 266/19 ).

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Würden Tarifnormen wie hoheitliche Eingriffe in Grundrechte uneingeschränkt am Maßstab der Verhältnismäßigkeit überprüft, führte dies zu einer "Tarifzensur" durch die Arbeitsgerichte ( vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18; BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 ).

    Allerdings müssen die Differenzierungsmerkmale im Normzweck angelegt sein und dürfen ihm nicht widersprechen ( vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Würden Tarifnormen wie hoheitliche Eingriffe in Grundrechte uneingeschränkt am Maßstab der Verhältnismäßigkeit überprüft, führte dies zu einer "Tarifzensur" durch die Arbeitsgerichte ( vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18; BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 ).

    Die kollektive Koalitionsfreiheit ist mit dem Individualgrundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG angemessen in Ausgleich zu bringen ( BAG 9. Februar 2020 - 5 AZR 568/19; BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 ).

  • ArbG Bielefeld, 08.07.2020 - 3 Ca 2819/19
    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 8. Juli 2020 - 3 Ca 2819/19 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.07.2020, Aktenzeichen 3 Ca 2819/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag den Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen ( vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19; BAG 9. Dezember 12.2015 - 10 AZR 423/14; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 ).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 514/00

    Anwendung von BAT-Ost in Berlin noch verfassungsrechtlich unbedenklich

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe;

    Die Ansprüche sind daher auf konkrete Vergütungsdifferenzen in den streitbefangenen Monaten gerichtet und für den streitgegenständlichen Zeitraum als eine abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG v. 21.12.2016 - 5 AZR 374/16; LAG Hamm v. 20.04.2021 - 6 Sa 969/20).

    Zugleich entschädigt der Zuschlag im gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben (BAG v. 9.12.2020 - 10 AZR 334/20; BAG v. 9.12.2020 - 10 AZR 332/20 (A); BAG v. 15.07.2020 - 10 AZR 123/19; BAG 23.08.2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 43; LAG Hamm v. 20.04.2021 - 6 Sa 969/20).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe;

    Die Ansprüche sind daher auf konkrete Vergütungsdifferenzen in den streitbefangenen Monaten gerichtet und für den streitgegenständlichen Zeitraum als eine abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG v. 21.12.2016 - 5 AZR 374/16; LAG Hamm v. 20.04.2021 - 6 Sa 969/20).

    Zugleich entschädigt der Zuschlag im gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben (BAG v. 9.12.2020 - 10 AZR 334/20; BAG v. 9.12.2020 - 10 AZR 332/20 (A); BAG v. 15.07.2020 - 10 AZR 123/19; BAG 23.08.2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 43; LAG Hamm v. 20.04.2021 - 6 Sa 969/20).

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