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   LAG Hamm, 23.03.1993 - 2 Sa 1660/92   

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https://dejure.org/1993,12001
LAG Hamm, 23.03.1993 - 2 Sa 1660/92 (https://dejure.org/1993,12001)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.03.1993 - 2 Sa 1660/92 (https://dejure.org/1993,12001)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. März 1993 - 2 Sa 1660/92 (https://dejure.org/1993,12001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 387, 392; ZPO §§ 829, 832, 835
    Lohnpfändung: Vorrang einer Verrechnungsvereinbarung zur Tilgung eines Darlehens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer - Berechnung des pfändbaren Betrags aus ungekürztem Nettolohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lohnpfändung; Aufrechnungsvereinbarung

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1740
  • DB 1993, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.08.1959 - 2 AZR 56/57

    Vermieter des Arbeitnehmers - Allmonatliche Miete - Abzug vom Lohn - Wirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.03.1993 - 2 Sa 1660/92
    2 Der dem Pfändungsgläubiger zustehende pfändbare Betrag wird vom vollen, d.h. ungekürzten Nettolohn errechnet (BAG- Beschluß vom 1.8.1959 - 2 AZR 56/57, DB 1959 S. 1006 = AP Nr. 1 zu § 392 BGB).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2001 - 11 U 51/00

    Rechtspfleger; Amtspflicht; Amtspflichtverletzung; Zwangsvollstreckung;

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind jedenfalls Zahlungen, die vor der Abrechnungsperiode geleistet werden, regelmäßig nicht bei der Ermittlung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850 c ZPO in der Auszahlungsperiode, sondern vielmehr allein in der Abrechnungsperiode zu berücksichtigen, (BAG a. a. O. und zuletzt Landesarbeitsgericht Westfalen KKZ 1994, 224, 225).
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