Rechtsprechung
   LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35985
LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21 (https://dejure.org/2021,35985)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21 (https://dejure.org/2021,35985)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 (https://dejure.org/2021,35985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verbot des Bahnstreiks

  • lto.de (Kurzinformation)

    GDL-Streik: Deutsche Bahn verliert auch in zweiter Instanz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot des Bahnstreiks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verbot des Bahnstreiks durch Landesarbeitsgericht - Gericht lehnt Berufung gegen Streik ab

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: Bahn in erster Instanz erfolglos, Berufung läuft bereits

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genießen Unterstützungsstreiks -wie andere Arbeitskampfmaßnahmen- grundsätzlich den Schutz der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2006 -1 AZR 396/06- Rn. 10ff).

    Im Übrigen ist das Paritätsprinzip wegen seiner Abstraktionshöhe als Maßstab zur Bewertung einzelner Kampfsituationen ohnehin regelmäßig nicht ausreichend (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2007 -1 AZR 396/06- Rn. 21; 22. September 2009 -1 AZR 972/08- Rn. 40).

    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Arbeitskampfes ist vielmehr der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG 19. Juni 2007, a.a.O., Rn. 22ff; 22. September 2009, a.a.O., Rn. 41 ff.).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Die Rechtswidrigkeit der Streikforderung ergebe sich auch daraus, dass sie eine unzulässige Transformation von Tarifnormen vorsehe, durch welche sich die Tarifvertragsparteien ihrer Regelungsbefugnis begäben (siehe: Bundesarbeitsgericht 10. Dezember 2002-1 AZR 96/02).

    Arbeitskämpfe können nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele geführt werden (Bundesarbeitsgericht 10. Dezember 2002 -1 AZR 96/02- Rn. 43 mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.09.2021 - 21 Ga 158/21
    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Die Berufung der Verfügungsklägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. September 2021 - 21 Ga 158/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2021 -21 Ga 158/21- wird abgeändert.

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Im Übrigen ist das Paritätsprinzip wegen seiner Abstraktionshöhe als Maßstab zur Bewertung einzelner Kampfsituationen ohnehin regelmäßig nicht ausreichend (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2007 -1 AZR 396/06- Rn. 21; 22. September 2009 -1 AZR 972/08- Rn. 40).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf möglich (Hess. LAG vom 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 ; 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 ; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 14. August 2012 -22 SaGa 1131/12; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. März 2009 -2 SaGa 1/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Ein Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitskampfmaßnahme besteht daher nur dann, wenn diese rechtswidrig, gegebenenfalls sogar greifbar oder offensichtlich rechtswidrig ist (Hess. LAG 16. Oktober 2017 - 16 SaGa 1175/17 - Rn. 37 ; 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - S. 34ff; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 3. August 2016 -4 SaGa 2/16- S. 11; das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob eine offensichtliche Rechtswidrigkeit zu fordern ist, dahinstehen lassen: BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15- Rn. 16).
  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Ein Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitskampfmaßnahme besteht daher nur dann, wenn diese rechtswidrig, gegebenenfalls sogar greifbar oder offensichtlich rechtswidrig ist (Hess. LAG 16. Oktober 2017 - 16 SaGa 1175/17 - Rn. 37 ; 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - S. 34ff; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 3. August 2016 -4 SaGa 2/16- S. 11; das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob eine offensichtliche Rechtswidrigkeit zu fordern ist, dahinstehen lassen: BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15- Rn. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Ist aber kein förmliches Verfahren vorgeschrieben, um der Arbeitgeberseite die dem Arbeitskampf zugrundeliegenden Forderungen mitzuteilen, kann auch auf sonstige Umstände abzustellen sein, wie Flugblätter oder offizielle (Presse-) Mitteilungen der kampfführenden Gewerkschaft (LAG Baden-Württemberg 20. Februar 2019 - 4 Sa 40/18 - Rn. 92ff; siehe hierzu auch: Däubler-Wolter/Schubert/Rödl, Arbeitskampfrecht, 4. Auflage, § 16 Rn. 11).
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Für einen wirksamen Streikaufruf, dem ein entsprechender Streikbeschluss der zuständigen Gewerkschaft zugrunde liegt, genügt deshalb ein von der Gewerkschaft im zu bestreikenden Betrieb verteiltes Flugblatt, aus dem sich die Arbeitskampfmaßnahme und der Zeitraum des Streiks ergeben (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39).
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21
    Bei einem Streik, der um den Abschluss eines zahlreiche Regelungen umfassenden Tarifvertrags geführt wird, führt die Rechtswidrigkeit schon einer Forderung zu dessen Rechtswidrigkeit (26. Juli 2016 -1 AZR 160/14- Rn. 50).
  • LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16

    Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016

  • LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11

    Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 44, Juris; Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - Rn. 227, Juris).

    Zu überprüfen ist damit prinzipiell die "normale" Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes (vgl. Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 48, Juris; LAG München 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2009, 67788; GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 113; GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 81; Stoffels NZA 2022, 438 ff.; Höpfner/Schneck RdA 2022, 206, 215 f.; wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 6, BeckRS 2015, 70760; offen gelassen in BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15 - Rn. 16, NZA 2020, 667).

    Ein solches "Streikverbot" wäre mit der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit nicht zu vereinbaren (vgl. Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 43 ff., Juris Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14, Rn. 260 jeweils bereits ebenfalls zu einem Streik im Zugverkehr).

    Für einen wirksamen Streikaufruf, dem ein entsprechender Streikbeschluss der zuständigen Gewerkschaft zu Grunde liegt, genügt deshalb z.B. ein von der Gewerkschaft im zu bestreikenden Betrieb verteiltes Flugblatt, aus dem sich die Arbeitskampfmaßnahme und der Zeitraum des Streiks ergeben (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, NZA 2012, 1372; Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 52, Juris).

  • ArbG Bonn, 14.06.2022 - 3 Ga 14/22

    Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn zulässig

    Es entspricht ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Lehre, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung auch im Bereich des Arbeitskampfrechts in Betracht kommt (statt aller: Hessisches LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - juris mwN.; LAG Hamm 13. Juli 2015 - 12 SaGa 21/15 - juris; Frieling/Jacobs/Krois § 11 Rdnrn. 3ff.; Kissel § 65 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht