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   LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10   

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LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10 (https://dejure.org/2011,13969)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.02.2011 - 18 Sa 523/10 (https://dejure.org/2011,13969)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 18 Sa 523/10 (https://dejure.org/2011,13969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 VTV, § 61 Abs 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründeter Anspruch der Zusatzversorgungskasse i.R.d. Auskunft und Vorlage von Kopien über die Durchführung und Abrechnung von Arbeitsverhältnissen gewerblicher Arbeitnehmer; Erweiterte Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterte Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 02.07.2010 - 10 Sa 1932/09

    Auskunftsklage - bestimmter Klageantrag - Prüfungsrecht der Sozialkassen nach

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Der AG hat unter diesen Voraussetzungen gem. § 28 VTV auch Kopien der Lohnabrechnungen und der Arbeitsverträge der gewerblichen AN zu übersenden (so schon HLAG 02.07.2010 - 10 Sa 1932/09).

    Die ZVK kann für den Fall der Nichterteilung der Auskünfte (s.o.) keine Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG fordern, die nur pauschal ohne Bezugnahme auf erteilte Meldungen mit 200, 00 EUR pro MM angesetzt wird (so schon HLAG 15.12.2010 - 18 Sa 609/10, gegen HLAG 02.07.2010 - 10 Sa 1932/09).

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kann die klagende Kasse nicht darauf verwiesen werden, nur Informationen nach § 21 VTV zu erlangen ( Hess LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 24. November 2010 - 18 Sa 311/10 - veröffentlicht in juris ).

    47 Das Verlangen auf Herstellung und Herausgabe von Kopien der Lohnabrechnungen und der Arbeitsverträge ist geeignet und verhältnismäßig, wenn die klagende Zusatzversorgungskasse Anhaltspunkte dafür hat, das der Arbeitgeber entweder nicht ordnungsgemäß meldete und daher Beiträge fehlerhaft berechnet wurden und/oder der tarifliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde ( Hess LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 24. November 2010 - 18 Sa 311/10 - veröffentlicht in juris ).

    Ein pauschaler Wert der begehrten Auskünfte lässt sich nicht ermitteln ( Hess. LAG Urteil vom 15. Dezember 2010 - 18 Sa 609/10 - veröffentlicht in juris ; anders: Hess. LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris ).

    Diese Entscheidung weicht teilweise von dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - ab.

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG ).

    Dies genügt zur substantiierten Schätzung der vermutlichen Beitragsschuld, von der zur Vermeidung einer zusätzlichen Mindestbeitragsklage 80% gefordert werden dürfen ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188, vgl. auch: BAG Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - NZA 2005, 362 ).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Daher darf grundsätzlich nicht der Schaden geltend gemacht werden, der mit einer Leistungsklage bei erteilter Auskunft gefordert werden könnte, sondern nur derjenige - in der Regel geringere - Schaden, der in der nicht erteilten Auskunft liegt (so ausdrücklich: Gemelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rz 37; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7) .

    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG ).

  • LAG Hessen, 15.12.2010 - 18 Sa 609/10

    "erweiterte Auskunftsklage" - Entschädigungsantrag - Sozialkassenverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Die ZVK kann für den Fall der Nichterteilung der Auskünfte (s.o.) keine Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG fordern, die nur pauschal ohne Bezugnahme auf erteilte Meldungen mit 200, 00 EUR pro MM angesetzt wird (so schon HLAG 15.12.2010 - 18 Sa 609/10, gegen HLAG 02.07.2010 - 10 Sa 1932/09).

    Ein pauschaler Wert der begehrten Auskünfte lässt sich nicht ermitteln ( Hess. LAG Urteil vom 15. Dezember 2010 - 18 Sa 609/10 - veröffentlicht in juris ; anders: Hess. LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris ).

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 311/10

    Zusatzversorgungskasse - Herausgabe kopierter Lohnabrechnung - abgeschlossenes

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kann die klagende Kasse nicht darauf verwiesen werden, nur Informationen nach § 21 VTV zu erlangen ( Hess LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 24. November 2010 - 18 Sa 311/10 - veröffentlicht in juris ).

    47 Das Verlangen auf Herstellung und Herausgabe von Kopien der Lohnabrechnungen und der Arbeitsverträge ist geeignet und verhältnismäßig, wenn die klagende Zusatzversorgungskasse Anhaltspunkte dafür hat, das der Arbeitgeber entweder nicht ordnungsgemäß meldete und daher Beiträge fehlerhaft berechnet wurden und/oder der tarifliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde ( Hess LAG Urteil vom 02. Juli 2010 - 10 Sa 1932/09 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 24. November 2010 - 18 Sa 311/10 - veröffentlicht in juris ).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Dies genügt zur substantiierten Schätzung der vermutlichen Beitragsschuld, von der zur Vermeidung einer zusätzlichen Mindestbeitragsklage 80% gefordert werden dürfen ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188, vgl. auch: BAG Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - NZA 2005, 362 ).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Es kann auch nicht unterstellt werden, dass lediglich eine Fehlbezeichnung der beklagten Partei vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - NZA 2008, 118 ).Die Klägerin hat anlässlich der Verhandlung vor der Kammer am 16. Februar 2011 eingeräumt, dass ihr die Übertragung des Betriebs von dem Beklagten auf die GbR bekannt geworden ist.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG ).
  • LAG Hessen, 27.03.2006 - 16 Sa 723/05

    Urlaubskassenbeitrag: Eintritt eines gesetzlichen Forderungsübergangs;

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Zum einen gilt § 613a BGB nicht im Verhältnis zwischen ZVK und Bauarbeitgeber (vgl. Hess. LAG Urteil vom 27. März 2006 - 16 Sa 723/05 - veröffentlicht in juris ), zum anderen werden gegen die GbR in diesem Verfahren keine Ansprüche als Rechtsnachfolgerin des Beklagten geltend gemacht.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Wirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse der klagenden Partei an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen ( BGH Urteil vom 18. November 2002 - I ZR 168/00 - NJW 2003, 668 ; BGH Urteil vom 04. Juli 2002 - I ZR 38/00 - WM 2002, 1986 ).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei sonstigen Schadenersatzansprüchen (vgl. LAG Hessen 16. Februar 2011 - 18 Sa 523/10 - Rn. 78; GMP/Schleusener, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 61 Rn. 31 mwN).
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