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   LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20   

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https://dejure.org/2020,47388
LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20 (https://dejure.org/2020,47388)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20 (https://dejure.org/2020,47388)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. November 2020 - 16 TaBV 107/20 (https://dejure.org/2020,47388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 37 Absatz 6, 40 Absatz 1 BetrVG
    1. Der Beschluss des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu einer Schulungsveranstaltung ist vom Betriebsrat als Gremium zu fassen. Eine Entsendung durch Beschluss des Personalausschusses, dem nach der Geschäftsordnung des Betriebsrats die ...

  • rechtsportal.de

    §§ 37 Absatz 6, 40 Absatz 1 BetrVG
    Anforderungen an die Entscheidung des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu einer Schulungsveranstaltung Wirksamkeit einer Entsendung durch Beschluss des Personalausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12- Rn. 10; 20. August 2014 -7 ABR 64/12- Rn. 15).

    Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12- Rn. 12).

    Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (Bundesarbeitsgericht 28. September 2016 -7 AZR 699/14- Rn. 14-17; 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12-Rn. 11).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
    Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (Bundesarbeitsgericht 28. September 2016 -7 AZR 699/14- Rn. 14-17; 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12-Rn. 11).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12- Rn. 10; 20. August 2014 -7 ABR 64/12- Rn. 15).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
    Der Minderheitenschutz stellt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes dar (Bundesarbeitsgericht 11. Juni 1997 -7 ABR 5/96- zu B II 2 der Gründe).
  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 26 BV 559/19

    Einzelfallenscheidung zur Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung; Wahl der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2020 -26 BV 559/19- abzuändern und.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2020 - 25 BV 446/20
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10 mwN; s.a. Hessisches Landesarbeitsgericht 16. November 2020 - 16 TaBV 107/20 - Rn. 20 mwN).

    fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14- Rn. 17 mwN; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12- Rn. 11 mwN; Hessisches Landesarbeitsgericht 16. November 2020 - 16 TaBV 107/20 - Rn. 22 mwN).

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