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   LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20   

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https://dejure.org/2021,11749
LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20 (https://dejure.org/2021,11749)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.04.2021 - 8 Sa 729/20 (https://dejure.org/2021,11749)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. April 2021 - 8 Sa 729/20 (https://dejure.org/2021,11749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Lizenzeinnahmen des Arbeitnehmers aus der Entwicklung von Software im Arbeitsverhältnis Umfang des Auskunftsanspruchs bei Mitteilungspflicht über das Einnahmevolumen Abschließender Charakter der Ansprüche nach § 69b UrhG Kein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15

    Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20
    Ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB besteht auch ohne ausdrückliche Absprache in einer rechtlichen Sonderverbindung, wenn die eine Seite in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist, sie sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung ihres Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete die erforderlichen Auskünfte unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 ; BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18 - jeweils mwN; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15 - mwN).
  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20
    Mit dieser Vorschrift wird die bereits vor deren Inkrafttreten bestehende Rechtsüberzeugung fortgeschrieben, dass der als Arbeitnehmer tätige Schöpfer urheberrechtsfähiger Werke für seine Leistung regelmäßig dann mit seinem Arbeitslohn abgegolten ist, wenn die Schaffung derartiger Werke zu seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nach den mit dem Arbeitgeber getroffenen Absprachen gehört oder von diesem sonst nach dem Arbeitsvertrag verlangt werden kann (BGH 23.10.2001 - X ZR 72/98).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20
    Ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB besteht auch ohne ausdrückliche Absprache in einer rechtlichen Sonderverbindung, wenn die eine Seite in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist, sie sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung ihres Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete die erforderlichen Auskünfte unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 ; BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18 - jeweils mwN; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15 - mwN).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20
    Ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB besteht auch ohne ausdrückliche Absprache in einer rechtlichen Sonderverbindung, wenn die eine Seite in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist, sie sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung ihres Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete die erforderlichen Auskünfte unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 ; BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18 - jeweils mwN; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15 - mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2022 - 2 Sa 99/22

    Tantieme - freiwillige Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Er besteht nicht als unabhängiger Anspruch, sondern nur soweit er zur Vorbereitung und Durchsetzung erforderlich ist (LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - 8 Sa 729/20 - Rn. 99, juris).
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