Rechtsprechung
LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 5 Abs. 2 EFZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG
Arbeitsunfähigkeit im EU-Land - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsunfähigkeit im EU-Land; Entgeltfortzahlung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 25.11.2011 - 4 Ca 3357/10
- LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96
Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der …
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Bereits für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, hat das Bundesarbeitsgericht (19.02.1997 - 5 AZR 83/96) entschieden, dass eine (im gegebenen Fall in der T ) ausgestellte Bescheinigung einen hohen Beweiswert habe, sie der gesetzlich vorgesehene und damit wichtigste Beweis für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit sei und der Tatrichter normalerweise den Beweis als Erkrankung erbracht ansehen könne, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt.Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - geprüft, ob der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deshalb erschüttert sei, weil der Arbeitnehmer auch schon in den Vorjahren während seines Heimaturlaubs arbeitsunfähig geschrieben worden sei.
Teilt aber der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine im Ausland eingetretene Arbeitsunfähigkeit telefonisch mit und fragt der Arbeitgeber nicht nach der Urlaubsanschrift, so kann er die Entgeltfortzahlung nicht mit der Begründung verweigern, ihm sei dadurch die Möglichkeit genommen worden, die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen (BAG 19.02.1997 - 5 AZR 83/96).
Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verpflichtung des Arbeitnehmers aus § 5 Abs. 2 S. 1 EFZG kein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht begründet, vielmehr das zeitweilige Leistungsverweigerungsrecht erlischt, wenn der Arbeitnehmer in die Bundesrepublik zurückkehrt (BAG 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - Rn. 36).
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert …
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
In dem dem EUGH zugrunde liegenden Fall, der später auch vom Bundesarbeitsgericht (19.02.1997 - 5 AZR 747/93) entschieden worden ist (P -Fall), hatte der Arbeitgeber erhebliche Indizien für Missbrauch vorgetragen, nämlich dass in den vergangenen Jahren die Familie P. häufig dadurch aufgefallen sei, dass sich mehrere Familienmitglieder im Urlaub in I hätten krankschreiben lassen und verspätet zur Arbeit zurückgekehrt seien. - EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
Paletta / Brennet
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird, da es sich um solche handelt, die in einem Land der EU ausgestellt worden sind und für die die Verordnung (EWG) Nr. 547/72 des Rates vom 21.03.1972 gilt, voller Beweis für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erbracht (vgl. dazu Urteil des EUGH vom 03.06.1992 - C-45/90).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für inländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (vgl. z. B. BAG 04.10.1978 - 5 AZR 326/77; 21.03.1996 - 2 AZR 543/95). - LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland - …
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Entsprechendes gilt für die gesamten Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus § 5 Abs. 2 EFZG (vgl. auch LAG Hamm 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05). - BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 326/77
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Verweigerung einer Nachuntersuchung
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für inländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (vgl. z. B. BAG 04.10.1978 - 5 AZR 326/77; 21.03.1996 - 2 AZR 543/95). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 592/10
Sozialhilfe
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Dies ist vielmehr Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, der zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet ist (vgl. dazu - zum Fall der Sozialhilfe - SG Berlin 08.03.2006 - S 88 SO 32/06; vgl. auch LSG Nordrhein Westfalen 22.03.2011 - L 12 SO 592/10 - Rn. 36). - BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 5 EFZG entschieden, dass die Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht einräume, das ende, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn auch verspätet, vorlege (BAGE 23, 411). - LSG Baden-Württemberg, 30.11.2001 - L 4 KR 1402/01
Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Leistungen aus der gesetzlichen …
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Ein Versicherter ist vielmehr dazu verpflichtet, der Krankenkasse bzw. einem von ihr hinzuzuziehenden Gutachter entsprechende Angaben zugänglich zu machen, die zur Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs erforderlich sind, somit auch der Erteilung von Auskünften durch einen behandelnden Arztes zuzustimmen (LSG Baden Württemberg 30.11.2001 - L 4 KR 1402/01). - SG Berlin, 08.03.2006 - S 88 SO 32/06
Sozialhilfe - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - medizinische …
Auszug aus LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Dies ist vielmehr Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, der zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet ist (vgl. dazu - zum Fall der Sozialhilfe - SG Berlin 08.03.2006 - S 88 SO 32/06;… vgl. auch LSG Nordrhein Westfalen 22.03.2011 - L 12 SO 592/10 - Rn. 36).