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   LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18   

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LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18 (https://dejure.org/2018,25066)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18 (https://dejure.org/2018,25066)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. August 2018 - 9 TaBV 32/18 (https://dejure.org/2018,25066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § ... 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1Nr. 7 BetrVG, § 3 ArbSchG, § 88 Nr. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, § 91 BetrVG, § 5 Abs. 1 ArbSchG, § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 13 Abs. 1 ArbSchG, Art. 31 Abs. 1 der Grundrechtscharta, § 87 Abs. 1Nr. 1 BetrVG, § 76 Abs. 2Satz 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen von Bewohnern einer Einrichtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100 Abs. 1
    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen von Bewohnern einer Einrichtung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zum Gesundheitsschutz (hier: Schutz vor Übergriffen durch Heimbewohner)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann Mitbestimmung ohne Gefährdungsbeurteilung geht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG, Beschluss vom 28. März 2017- 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 18).

    bb) § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, stellt eine dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 12).

    Der Regelungsauftrag einer im Bereich der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG errichteten Einigungsstelle konkretisiert sich dabei nach der auszufüllenden Rahmenvorschrift des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 12).

    cc) Damit nicht anderen auf den Gesundheitsschutz bezogenen Vorschriften wie § 88 Nr. 1 BetrVG und § 91 BetrVG der Anwendungsbereich entzogen wird, besteht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei sehr weit gefassten, ausfüllungsbedürftigen Generalklauseln des Gesundheitsschutzes nicht einschränkungslos (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 21), sondern im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG nur bei Vorliegen konkreter Gefährdungen iSd. § 5 Abs. 1 ArbSchG (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 21, 22; BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 -, BAGE 159, 360-367, Rn. 16).

    (1) Zutreffend ist allerdings, dass eine konkrete gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst dann ausgelöst wird, wenn Gefährdungen, denen abgeholfen werden muss, festgestellt sind (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20; dem folgend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris).

    Sie ist weder die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG verantwortliche Person für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten, noch können an sie Arbeitsschutzpflichten delegiert werden (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 22, 23).

    So hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - alternativ - "das Vorliegen von Gefährdungen verlangt, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind" (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20 (Unterstreichung durch die hier erkennende Kammer); so auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris; Fitting, 29. Aufl 2018, § 87 BetrVG, Rn. 295; so schon früher zur BildscharbV Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 13 TaBV 09/15 -, Rn. 81, juris; dem folgend HK-ArbSchR/Nitsche, 2. Aufl. 2018, § 87 BetrVG, Rn. 33).

    Fehlt es an der notwendigen Bestimmung des Regelungsauftrags der Einigungsstelle, bewirkt dies die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung (BAG, Beschluss vom28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 11, 15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    (1) Zutreffend ist allerdings, dass eine konkrete gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst dann ausgelöst wird, wenn Gefährdungen, denen abgeholfen werden muss, festgestellt sind (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20; dem folgend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris).

    So hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - alternativ - "das Vorliegen von Gefährdungen verlangt, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind" (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20 (Unterstreichung durch die hier erkennende Kammer); so auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris; Fitting, 29. Aufl 2018, § 87 BetrVG, Rn. 295; so schon früher zur BildscharbV Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 13 TaBV 09/15 -, Rn. 81, juris; dem folgend HK-ArbSchR/Nitsche, 2. Aufl. 2018, § 87 BetrVG, Rn. 33).

    Ob dazu auch, wie vom Betriebsrat vorgeschlagen, Mindestbesetzungsregelungen gehören können (insoweit ablehnend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris, n. rkr.), ist ggf. von der Einigungsstelle selbst zu prüfen.

  • LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17

    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    3.) Ob das Arbeitsgericht die Zahl der Beisitzer gemäß § 76 Abs. 2Satz 3 BetrVG für jede Seite zutreffend mit zwei festgesetzt hat, bedarf keiner Entscheidung, da der Betriebsrat den insoweit zurückweisenden Beschluss nicht angegriffen hat und diese Besetzung zumindest nicht zu niedrig ist (zur Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 -, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017- 9 TaBV 69/17 -, Rn. 32, juris).
  • LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 66/17

    Anzahl der Beisitzer für eine Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    3.) Ob das Arbeitsgericht die Zahl der Beisitzer gemäß § 76 Abs. 2Satz 3 BetrVG für jede Seite zutreffend mit zwei festgesetzt hat, bedarf keiner Entscheidung, da der Betriebsrat den insoweit zurückweisenden Beschluss nicht angegriffen hat und diese Besetzung zumindest nicht zu niedrig ist (zur Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 -, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017- 9 TaBV 69/17 -, Rn. 32, juris).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    Dadurch soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreicht werden (BAG, Beschluss vom 08. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 -, BAGE 111, 36-48, Rn. 41).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    Eine solche Regelung muss abstrakt-genereller Art sein und sich auf einen kollektiven Tatbestand beziehen (BAG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 -, BAGE 131, 351-357, Rn. 19; BAG, Beschluss vom10. April 1979 - 1 ABR 34/77 -, BAGE 31, 357-364, Rn. 16).
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    cc) Damit nicht anderen auf den Gesundheitsschutz bezogenen Vorschriften wie § 88 Nr. 1 BetrVG und § 91 BetrVG der Anwendungsbereich entzogen wird, besteht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei sehr weit gefassten, ausfüllungsbedürftigen Generalklauseln des Gesundheitsschutzes nicht einschränkungslos (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 21), sondern im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG nur bei Vorliegen konkreter Gefährdungen iSd. § 5 Abs. 1 ArbSchG (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 21, 22; BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 -, BAGE 159, 360-367, Rn. 16).
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18
    Eine solche Regelung muss abstrakt-genereller Art sein und sich auf einen kollektiven Tatbestand beziehen (BAG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 -, BAGE 131, 351-357, Rn. 19; BAG, Beschluss vom10. April 1979 - 1 ABR 34/77 -, BAGE 31, 357-364, Rn. 16).
  • LAG Köln, 13.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle - Zuständigkeit - Privatnutzung von Dienstwagen

    Fehlt es an der notwendigen Bestimmung des Regelungsauftrags der Einigungsstelle, bewirkt dies die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung (BAG, Beschluss vom28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 11, 15; LAG Köln, Beschluss vom 20. August 2018 - 9 TaBV 32/18 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Köln, 16.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Privatnutzung von Dienstwagen

    Fehlt es an der notwendigen Bestimmung des Regelungsauftrags der Einigungsstelle, bewirkt dies die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung (BAG, Beschluss vom28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12 -24, Rn. 11, 15; LAG Köln, Beschluss vom 20. August 2018 - 9 TaBV 32/18 -, Rn. 26, juris).
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