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   LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21   

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LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21 (https://dejure.org/2022,43272)
LAG München, Entscheidung vom 22.03.2022 - 7 Sa 170/21 (https://dejure.org/2022,43272)
LAG München, Entscheidung vom 22. März 2022 - 7 Sa 170/21 (https://dejure.org/2022,43272)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Die Vergabe der Aufgaben (nur) eines einzelnen - ordentlich unkündbaren - Arbeitnehmers an ein Drittunternehmen ist nicht schon per se rechtsmissbräuchlich (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14).

    Es geht allein um die Verhinderung von Missbrauch (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 21.09.2006 - 2 AZR 607/05).

    Ein solcher kann vorliegen, wenn das Konzept des Arbeitgebers alleine darauf abzielt, den Arbeitnehmer "loszuwerden" und dies mit einer unternehmerischen Entscheidung zu begründen (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 06.10.2005 - 2 AZR 362/04).

    b) Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).

    Im Prozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06).

    Ist dem so, sind die vom Arbeitnehmer angetretenen Beweise zu erheben, soweit der Arbeitgeber die Indiztatsachen ausreichend bestritten hat (§ 138 ZPO), und sind die Ergebnisse der Beweisaufnahme unter Beachtung der den Arbeitnehmer treffenden objektiven Beweislast zu würdigen (§ 286 Abs. 1 ZPO) (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14 mwN.).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).

    Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrundeliegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13; 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.31.2014 - 2 AZR 422/13).

    b) Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13; 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.31.2014 - 2 AZR 422/13).

    b) Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrundeliegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13; 31.07.2014 - 2 AZR 422/13; 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Soweit der Kläger im Zusammenhang mit einer Rechtsmissbräuchlichkeit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 (Rheumaklinik) verweist, sei dies nicht einschlägig, denn die Aufgaben des Klägers seien bei der deutschen Gesellschaft gestrichen worden und nicht wie in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf eine Service GmbH übertragen worden.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Zu prüfen ist auch nicht, inwieweit die in Österreich bei einer andern juristischen Person als der Beklagten beschäftigte Frau S. durch die Übertragung etwaiger Aufgaben aus der ehemaligen Position des Klägers überobligationsmäßig belastet wäre oder diese im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigen kann (vgl. BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14; 24.05.2012 - 2 AZR 124/11), denn dies würde nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zu einer unzulässigen Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Drittstaat führen.
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Im Prozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Das Bundesarbeitsgericht geht bisher stets davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz - vorbehaltlich von Sonderregelungen des Gemeinschaftsrechts - nur für Betriebe gilt, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG erfüllen (vgl. BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Es geht allein um die Verhinderung von Missbrauch (vgl. BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14; 21.09.2006 - 2 AZR 607/05).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
    Zu prüfen ist auch nicht, inwieweit die in Österreich bei einer andern juristischen Person als der Beklagten beschäftigte Frau S. durch die Übertragung etwaiger Aufgaben aus der ehemaligen Position des Klägers überobligationsmäßig belastet wäre oder diese im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigen kann (vgl. BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14; 24.05.2012 - 2 AZR 124/11), denn dies würde nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zu einer unzulässigen Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Drittstaat führen.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • ArbG München, 02.07.2020 - 41 Ca 6253/20

    Einspruch, Zulassung, Notfrist, Frist, Zustellung, Erledigung,

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. März 2022 - 7 Sa 170/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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