Rechtsprechung
   LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13262
LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08 (https://dejure.org/2009,13262)
LAG München, Entscheidung vom 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08 (https://dejure.org/2009,13262)
LAG München, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 9 TaBV 86/08 (https://dejure.org/2009,13262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Einrichtung eines Konzernbetriebsrats - Gemeinschaftsunternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BetrVG § 54 Abs. 1; ; AktG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines Konzernbetriebsrates bei Beteiligung an Gemeinschaftsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08
    Das gilt selbst dann, wenn die natürliche Person kein eigenes Unternehmen betreibt, sondern das unternehmerische Interesse auf der Grundlage maßgeblicher Beteiligungen an mehreren anderen Gesellschaften verfolgen kann (BAG 13.10.2004, 7 ABR 56/03, NZA 205, 649).

    Dies gilt auch, wenn die herrschenden Unternehmen paritätisch beteiligt sind und deshalb ein Unternehmen allein keinen beherrschenden Einfluss haben kann (BAG 13.10.2004 7 ABR 56/03, NZA 2005, 649).

    Dies ist typischerweise dann anzunehmen, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BAG NZA 2005, 647; BGH NJW 1979, 2401).

    Es ist dann für das jeweilige Konzernverhältnis bei jedem der herrschenden Unternehmen jeweils ein Konzernbetriebsrat zu bilden (BAG NZA 2005, 647).

    Nach der Rechtsprechung des BAG (vom 13.10.2004 NZA 2005, 647), der sich die Kammer anschließe, sei die Bildung eines Konzerns nicht deshalb ausgeschlossen, weil - wie hier - zwei herrschende Unternehmen an anderen Unternehmen (sog. Gemeinschaftsunternehmen) beteiligt sind.

    Das gilt selbst dann, wenn die natürliche Person kein eigenes Unternehmen betreibt, sondern das unternehmerische Interesse auf der Grundlage maßgebender Beteiligungen an mehreren anderen Gesellschaften verfolgen kann (allgemeine Meinung: vgl. BAG vom 13.10.2004 7 ABR 56/03, NZA 2005, 649 m.w.N.).

    Das ist typischerweise dann anzunehmen, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BAG NZA 2005, 647; BGH NJW 1979, 2401).

    Das abhängige Unternehmen bildet dann mit jedem der herrschenden Unternehmen jeweils einen (Unterordungs-) Konzern (BAG NZA 2005, 647 m.w.N.).

    Es ist dann für das jeweilige Konzernverhältnis bei jedem der herrschenden Unternehmen jeweils ein Konzernbetriebsrat zu bilden (BAG NZA 2005, 647 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08
    Diese können sich aus vertraglichen oder organisatorischen Bindungen, aber auch aus rechtlichen und tatsächlichen Umständen sonstiger Art ergeben (BAG NJW 2005, 649; BGH NJW 1994, 3288; NJW 1974, 855).

    Der BGH wird im Urteil vom 4.3.1974 (NJW 1974, 855) sogar noch deutlicher: Es geht um die Ausübung gemeinsamer Herrschaft; für diese Annahme muss eine ausreichend sichere Grundlage bestehen; und bei der Beteiligung von zwei Gesellschaftern mit je 50% braucht die Einheitlichkeit der Einflussnahme auf das andere Unternehmen in aller Regel nicht erst von Fall zu Fall durch eine interne Willensabstimmung zwischen den einzelnen Gesellschaftern hergestellt werden, sondern ist von vorne herein und beständig gesichert, weil dieselben Personen ebenso wie die von ihnen bestellten Vertretungsorgane in den betreffenden Angelegenheiten nicht verschieden entscheiden werden.

  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

    Auszug aus LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08
    Dies ist typischerweise dann anzunehmen, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BAG NZA 2005, 647; BGH NJW 1979, 2401).

    Das ist typischerweise dann anzunehmen, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BAG NZA 2005, 647; BGH NJW 1979, 2401).

  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93

    Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH

    Auszug aus LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08
    Diese können sich aus vertraglichen oder organisatorischen Bindungen, aber auch aus rechtlichen und tatsächlichen Umständen sonstiger Art ergeben (BAG NJW 2005, 649; BGH NJW 1994, 3288; NJW 1974, 855).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht