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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17   

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https://dejure.org/2018,46503
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17 (https://dejure.org/2018,46503)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.10.2018 - 5 Sa 223/17 (https://dejure.org/2018,46503)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 5 Sa 223/17 (https://dejure.org/2018,46503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Tarifliche Eingruppierung - Sachbearbeiterin an Hochschule

  • IWW

    Anlage 1a zum BAT-O, Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO, § 24 Abs. 3 LHG M-V, § 27 Abs. 3 Satz 2 LHG M-V, § 44 LHO M-V, § 12 Abs. 1 S. 3 TV-L, § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L, § 27 Abs. 3 L... HG M-V, § 87 Abs. 2 Nr. 2 LHG M-V, §§ 91, 344 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin an einer Hochschule nach dem TV-L

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Sachbearbeiterin; Drittmittelverwendungsprüfung - Enzelfallentscheidung Eingruppierung Sachbearbeiterin an Hochschule (Drittmittelverwendungsprüfung, Haushalt, Studierendenschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 4 AZR 11/13 -, Rn. 204 bis 205, juris).

    Nach pauschaler, summarischer Prüfung, welche ausreichend ist, soweit - wie hier - die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 4 AZR 11/13 -, Rn. 22, juris), erfüllt die Klägerin die Merkmale Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1. Nach der tariflichen Regelung bedeuten "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" gegenüber denen in der Fallgruppe 8 geforderten "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

    In dieser Vergütungsgruppe wird ein Wissen und Können verlangt, dass die Anforderung der Vergütungsgruppe 9 Fallgruppe 1 TV-L in gewichtiger Weise, d. h. beträchtlich übersteigt (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 4 AZR 11/13 -, Rn. 26).

    Die Bedeutung muss auf Grund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den vorstehenden Entgeltgruppen führen (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 4 AZR 11/13 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 5 Sa 201/08

    Eingruppierung, höherwertige Tätigkeit, Übertragung, Zuweisung, Vorgesetzter,

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Maßgeblich ist nicht die ausgeübte, sondern die auszuübende Tätigkeit (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 201/08 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. IVa Fallgruppe 1a, Heraushebungsmerkmale, besondere

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Die Auswirkungen bzw. die Tragweite der von der Klägerin erstellten Arbeitsergebnisse müssen daher auf die Lebensverhältnisse Dritter oder die innerbetrieblichen Verhältnisse der Hochschule an den Anforderungen der Entgeltgruppe 9 Nr. 1 a deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. September 2012 - 5 Sa 48/12 -, Rn. 59, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Ohnehin vorausgesetzt ist das durch ein einschlägiges Fachhochstudium oder eine vergleichbare Ausbildung vermitteltes Wissen und Können, das bereits mit der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 abgegolten ist (vgl. LAG M-V, Urteil v. 26.07.2016, Az. 5 Sa 226/15).
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (Vergleiche zum Vorstehenden BAG, Urteil vom 05. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 -, Rn. 23 - 24, juris).
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser an Hand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 4 AZR 816/16 -, Rn. 23 bis 25, juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Anschließend ist zu klären, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe vorliegen (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 912/08 -, Rn. 27 m. w. N.).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
    Die Verantwortung kann sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zugewinnende wissenschaftliche Resultate und ähnliches beziehen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - Aktenzeichen 4 AZR 253/13 -, Rn. 26).
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