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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21   

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https://dejure.org/2022,17893
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21 (https://dejure.org/2022,17893)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.05.2022 - 5 Sa 258/21 (https://dejure.org/2022,17893)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 5 Sa 258/21 (https://dejure.org/2022,17893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, § 611a Abs 2 BGB
    Eingruppierung einer Servicekraft in einer Cafeteria

  • IWW

    § 611a Abs. 2 BGB, Artikel ... 37 des Einigungsvertrages, § 12 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, § 12 Abs. 1 TV-L, § 4, § 5, § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe, § 8, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1 ; GastgewAusbV (1998) § 4
    Eingruppierung; Servicekraft; Cafeteria; Arbeitsvorgang; abgeschlossene Berufsausbildung; Berufsbild; Restaurantfachfrau; Einarbeitung; eingehende Einarbeitung - Eingruppierung einer Servicekraft in einer Cafeteria

  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; GastgewAusbV (1998) § 4
    Eingruppierung; Servicekraft; Cafeteria; Arbeitsvorgang; abgeschlossene Berufsausbildung; Berufsbild; Restaurantfachfrau; Einarbeitung; eingehende Einarbeitung - Eingruppierung einer Servicekraft in einer Cafeteria

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigkeit von zum Berufsbild gehörenden Aufgaben; Tätigkeit einer Restaurantfachfrau in Klinik-Cafeteria; Anforderungen an eingehende Einarbeitung; Längere Phase der Einarbeitung bei eingehender Einarbeitung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21

    Eingruppierung einer zusätzlichen Betreuungskraft in einer stationären

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21
    Die dort beschriebenen Tätigkeiten, wie z. B. Essen und Getränke ausgeben, Spülen, Gemüse putzen, lassen sich nach einer Anlernphase von wenigen Tagen ordnungsgemäß bewältigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 55, juris = PflR 2022, 73).

    Zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben muss jedenfalls ein bestimmtes aufgabenbezogenes Wissen nötig sein, das zwar nicht in wenigen Tagen, jedoch zeitnah in wenigen Wochen zu erlernen ist und keine besonderen Vorkenntnisse erfordert (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 56, juris = PflR 2022, 73).

    Eine Einarbeitungsphase ist jedenfalls dann als sorgfältig und bis ins Einzelne gehend zu bezeichnen, wenn diese in der Summe die Dauer eines Monats deutlich überschreitet und in diesem Zeitraum nicht nur oberflächliche sach- und fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. November 2021 - 5 Sa 89/21 - Rn. 58, juris = PflR 2022, 73).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21
    Es reicht nicht aus, dass die Beschäftigte einzelne Tätigkeiten aus diesem Berufsbild wahrnimmt und es auf begrenzten Teilgebieten zu Überschneidungen kommt (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - Rn. 17, juris = ZTR 2010, 28).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23, juris = NZA 2021, 1504).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20

    Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21
    Von einer eingehenden Einarbeitung bzw. fachlichen Anlernung im Sinne der Entgeltgruppe 3, Teil II, Ziffer 4 ETV ist auszugehen, wenn eine nicht oder nicht einschlägig ausgebildete Kraft sich die für die Tätigkeit nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten üblicherweise nicht innerhalb weniger Wochen aneignen kann (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 12 TaBV 38/20 - Rn. 135, juris = ZTR 2021, 282).
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