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   LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17   

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https://dejure.org/2018,51914
LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,51914)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.09.2018 - 1 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,51914)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. September 2018 - 1 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,51914)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 242, 1004 BGB, § 286 ZPO
    Abmahnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus der Personalakte während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses; Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung eines vorherigen, weitgehend gleichlautenden Abmahnungsschreibens aus der ...

  • rewis.io

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 1004 ; ZPO § 286
    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus der Personalakte während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 1004 ; ZPO § 286

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17
    Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG vom 19.07.2012, 2 AZR 782/11, Rn. 13; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15, Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17
    Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG vom 19.07.2012, 2 AZR 782/11, Rn. 13; BAG vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15, Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17
    Auch die Kammer vertritt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Auffassung, dass das Rechtsschutzinteresse für einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nur dann besteht, wenn es objektive Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer noch schaden kann (BAG vom 19.04.2012, 2 AZR 33/11, Rn. 51 der Entscheidungsgründe; BAG vom 17.11.2016, 2 AZR 730/15, Rn. 47 der Entscheidungsgründe, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 11.03.2021 - 1 TaBV 24/20

    Abmahnung - Entfernungsanspruch - Rüge betriebsverfassungsrechtlicher

    Dies gilt auch, wenn Teile der Bewertungen unzutreffend sind (vgl. etwa LAG Nürnberg vom 06.09.2018, 1 Sa 459/17, zitiert nach juris; Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 18. Aufl. 2019, § 132 Rn. 32).
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