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   LAG Nürnberg, 28.05.2002 - 6 (5) TaBV 29/01   

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https://dejure.org/2002,6403
LAG Nürnberg, 28.05.2002 - 6 (5) TaBV 29/01 (https://dejure.org/2002,6403)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 6 (5) TaBV 29/01 (https://dejure.org/2002,6403)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 6 (5) TaBV 29/01 (https://dejure.org/2002,6403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit des Besuchs von mehreren Betriebsratsschulungen; Erforderliche Grundschulungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG; Besonderer Nachweis der Erforderlichkeit der Kenntniserlangung; Wirksamkeit des Beschlusses des Betriebsrats über einen "Seminarplan"; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 37 Abs. 6 ArbGG, 29 BetrVG
    Betriebsratsschulung, Beschlussfassung, Erforderlichkeit

  • Judicialis

    ArbGG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 37 Abs. 6; BetrVG § 29
    Betriebsratsschulung, Beschlussfassung, Erforderlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 641 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.01.1984 - 6 ABR 12/81
    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.05.2002 - 6 (5) TaBV 29/01
    Hierbei hat das BAG neben einer zweiwöchigen Schulung über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats (Beschluss vom 07.06.1989, a.a.O.) auch die zweiwöchige Schulung über Arbeitsrecht (Beschluss vom 16.10.1986 EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 87) und eine Schulung über die Geschäftsführung des Betriebsrats (BAG vom 19.01.1984 - 6 ABR 12/81 - nicht amtlich veröffentlicht) als ohne weiteres notwendig anerkannt.
  • LAG Hessen, 15.09.2005 - 9 TaBV 189/04

    Grundlagenschulung für Betriebsratsmitglieder

    Das LAG Nürnberg hat mit Beschluss vom 28. Mai 2002 ( - 6 (5) TaBV 29/01 - NZA-RR 2002, 641) dagegen auch vier Wochenschulungen als Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsrecht als erforderlich anerkannt, die jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig seien, wenn auf diesen Schulungen auch Grundkenntnisse des Arbeitsrechts vermittelt würden, die den Besuch von eigenen Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht als überflüssig erscheinen lassen.
  • LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08

    Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit

    Das LAG Nürnberg hat mit Beschluss vom 28. Mai 2002 (- 6 (5) TaBV 29/01 - NZA-RR 2002, 641) dagegen auch vier Wochenschulungen als Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsrecht als erforderlich anerkannt, die jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig seien, wenn auf diesen Schulungen auch Grundkenntnisse des Arbeitsrechts vermittelt würden, die den Besuch von eigenen Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht als überflüssig erscheinen lassen.
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