Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 31.10.2018 - 4 Ta 120/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
GKG § 63, § 68; RVG § 23
Streitwertfestsetzung - Teilnahme am Sommerfest - IWW
§ 23 Abs. 3 RVG, § 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 63, 68 GKG, 23 RVG
Streitwertfestsetzung - Teilnahme am Sommerfest
- Wolters Kluwer
Bewertung des Verfahrens zur Durchsetzung der Teilnahme an einem betrieblichen Sommerfest im Wege der einstweiligen Verfügung mit einem Tagesverdienst der Verfügungsklägerin.
- rewis.io
Streitwertfestsetzung - Teilnahme am Sommerfest
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 63 ; GKG § 68 ; RVG § 23
Bewertung des Verfahrens zur Durchsetzung der Teilnahme an einem betrieblichen Sommerfest im Wege der einstweiligen Verfügung mit einem Tagesverdienst der Verfügungsklägerin. - rechtsportal.de
GKG § 63 ; GKG § 68 ; RVG § 23
Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Durchsetzung der Teilnahme einer Arbeitnehmerin an einem betrieblichen Sommerfest
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 17.08.2018 - 2 Ga 7/18
- LAG Nürnberg, 31.10.2018 - 4 Ta 120/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!
Auszug aus LAG Nürnberg, 31.10.2018 - 4 Ta 120/18
Da der Streit der Parteien nicht die Durchführung mehrerer betrieblicher Veranstaltungen und die begehrte Teilnahme daran betraf, kann eine Parallele zu dem vom Arbeitsgericht Köln (Urteil v. 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16) entschiedenen Fall nicht gezogen werden.