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   LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06   

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https://dejure.org/2007,3785
LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Behinderung der Wahl des Betriebsrates bei Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 BetrVG; § 20 Abs. 1 BetrVG; § 23 Abs. 3 BetrVG
    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers; Interesse des Betriebsrats auf rückwirkende Feststellung der Behinderung einer nicht angefochtenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers; Interesse des Betriebsrats auf rückwirkende Feststellung der Behinderung einer nicht angefochtenen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 20; ; BetrVG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 2 § 20 Abs. 1, 2 § 23 Abs. 3
    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Beanstandung der Betriebsratswahl ohne Anfechtung - kein Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeberin zur Unterlassung der Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beobachtete Betriebsratswahl

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wache am Wahlbüro zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Behinderung der Betriebsratsarbeit: Betriebsrats-Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Das Bundesarbeitsgericht habe mit Beschluss vom 06.12.2000 (- 7 ABR 34/99 -) entschieden, es sei unzulässig, dass Wahlbewerber Einblick in die Wählerliste während des Wahlvorgangs erhielten, weil diese Information über die Wahlbeteiligung genutzt werden könnte, um unzulässigen Druck auf Wahlberechtigte auszuüben.

    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).

    Der Verneinung eines Verstoßes der Arbeitgeberin gegen § 20 BetrVG steht die vom Betriebsrat herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 ABR 34/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) nicht entgegen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Eine Antragsänderung liegt dann vor, wenn der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens geändert oder erweitert wird (BAG vom 31.01.1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; BAG vom 19.02.1991 - 1 ABR 36/90 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26).
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Der Arbeitgeber muss wissen, in welchen Fällen ihn eine Sanktion durch Verhängung eines Ordnungsgeldes treffen kann (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 § 78 n. F. Nr. 2).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Feststellungs- und Leistungsanträgen (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43; BAG vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 3) besteht für die gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Feststellungs- und Leistungsanträgen (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43; BAG vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 3) besteht für die gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Der Arbeitgeber muss wissen, in welchen Fällen ihn eine Sanktion durch Verhängung eines Ordnungsgeldes treffen kann (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 § 78 n. F. Nr. 2).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Insoweit wird vertreten, dass eine unzulässige Beeinflussung der Wahl eine Wahlanfechtung rechtfertigen kann (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007, 9 TaBV 80/06 bei juris Rdnr. 46), soweit das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (Richardi aaO, § 20 Rdnr. 28), aber auch, dass eine Nichtigkeit der Wahl auf die Fälle des offenen Terrors beim Wahlakt selbst zu beschränken ist (Fitting u.a., BetrVG 26.A., § 20 Rdnr. 32).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - alle abzurufen auf juris).
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