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   LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23   

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https://dejure.org/2024,5193
LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23 (https://dejure.org/2024,5193)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2024 - 11 Sa 476/23 (https://dejure.org/2024,5193)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 11 Sa 476/23 (https://dejure.org/2024,5193)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11 ) ist § 14 Abs. 2TzBfG in der Anwendung auf amtierende Betriebsratsmitglieger nicht teleologisch zu reduzieren.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung vom 05.12.2012, 7 AZR 698/11 klar Position zu der hier diskutierten Frage bezogen.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach § 14 Abs. 2 TzBfG in der Anwendung auf Betriebsratsmitglieder nicht teleologisch zu reduzieren ist ( BAG 5, 12.12, 7 AZR 698/11 , BAGE 144, 85; 56.6.14, 7 AZR 847/12, BAGE 148, 299 [BAG 25.06.2014 - 7 AZR 847/12] ).

    Gleichwohl folgt aus § 78 Satz 2 BetrVG in gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Folgevertrages haben kann, wenn die Entfristung wegen der Betriebsratstätigkeit versagt wurde; dabei ist nicht einmal eine Benachteiligungsabsicht erforderlich (etwa BAG 7 AZR 698/11 aaO.).

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach § 14 Abs. 2 TzBfG in der Anwendung auf Betriebsratsmitglieder nicht teleologisch zu reduzieren ist ( BAG 5, 12.12, 7 AZR 698/11 , BAGE 144, 85; 56.6.14, 7 AZR 847/12, BAGE 148, 299 [BAG 25.06.2014 - 7 AZR 847/12] ).

    In der Entscheidung 7 AZR 847/12 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Ausgestaltung der Darlegungs- und Beweislast zu § 78 Satz 2 BetrVG grundlegend befasst.

  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
    Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass Art. 7 der Richtlinie die Gewährung eines zusätzlichen besonderen Kündigungsschutzes nicht zwingend erfordere; den Mitgliedsstaaten sei in Bezug auf die hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter zu treffenden Schutzmaßnahmen und zu bietenden Sicherheiten ein weites Ermessen eingeräumt (EuGH 11.2.2010, C-405/08, NZA 10, 286).
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