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LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Befristetes Arbeitsverhältnis; Benachteiligung; Betriebsratsmitglied; Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
- IWW
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.06.2023 - 11 Ca 69/23
- LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11 ) ist § 14 Abs. 2TzBfG in der Anwendung auf amtierende Betriebsratsmitglieger nicht teleologisch zu reduzieren.Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung vom 05.12.2012, 7 AZR 698/11 klar Position zu der hier diskutierten Frage bezogen.
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach § 14 Abs. 2 TzBfG in der Anwendung auf Betriebsratsmitglieder nicht teleologisch zu reduzieren ist ( BAG 5, 12.12, 7 AZR 698/11 , BAGE 144, 85; 56.6.14, 7 AZR 847/12, BAGE 148, 299 [BAG 25.06.2014 - 7 AZR 847/12] ).
Gleichwohl folgt aus § 78 Satz 2 BetrVG in gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Folgevertrages haben kann, wenn die Entfristung wegen der Betriebsratstätigkeit versagt wurde; dabei ist nicht einmal eine Benachteiligungsabsicht erforderlich (etwa BAG 7 AZR 698/11 aaO.).
- BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach § 14 Abs. 2 TzBfG in der Anwendung auf Betriebsratsmitglieder nicht teleologisch zu reduzieren ist ( BAG 5, 12.12, 7 AZR 698/11 , BAGE 144, 85; 56.6.14, 7 AZR 847/12, BAGE 148, 299 [BAG 25.06.2014 - 7 AZR 847/12] ).In der Entscheidung 7 AZR 847/12 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Ausgestaltung der Darlegungs- und Beweislast zu § 78 Satz 2 BetrVG grundlegend befasst.
- EuGH, 11.02.2010 - C-405/08
Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23
Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass Art. 7 der Richtlinie die Gewährung eines zusätzlichen besonderen Kündigungsschutzes nicht zwingend erfordere; den Mitgliedsstaaten sei in Bezug auf die hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter zu treffenden Schutzmaßnahmen und zu bietenden Sicherheiten ein weites Ermessen eingeräumt (EuGH 11.2.2010, C-405/08, NZA 10, 286).