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   LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07   

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LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07 (https://dejure.org/2007,11799)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07 (https://dejure.org/2007,11799)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 6 TaBV 32/07 (https://dejure.org/2007,11799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmungsverweigerungsgründe des Entleiherbetriebsrates bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG; § 9 Nr. 2 AÜG; § 14 Abs. 3 AÜG; § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 9 Nr. 1 ArbGG; § 10 Abs. 1 ArbGG
    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität derer Gesellschafter mit denen des einzigen Entleiherbetriebes; Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität derer Gesellschafter mit denen des einzigen Entleiherbetriebes; Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität ...

  • Judicialis

    AÜG § 3; ; AÜG § 9; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverweigerungsgründe bei Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassung durch personenidentische Personaldienstleistungsgesellschaft - kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebes bei Übernahme einer Leiharbeitnehmerin trotz ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Die Beteiligte zu 1) selbst ist nicht Vertragsarbeitgeber und deshalb nicht Schuldnerin der Vergütungsansprüche von Frau A. (vgl. BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972).

    Ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist bei der Einstellung erst dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung selbst unterbleibt (BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Diese stelle keinen Verbotstatbestand mehr dar, nachdem das Arbeitsvermittlungsmonopol der damaligen Bundesanstalt für Arbeit und die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittlung aufgehoben worden sei (BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Erst wenn bei einem anderen Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch oder zumindest eine rechtlich relevante Anwartschaft auf die erstrebte Änderung besteht (BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), ist das anders zu beurteilen.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Unternehmen (Entleiher) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, die im Betrieb des Entleihers eingegliedert sind und ihre Arbeiten allein nach dessen Weisung ausführen (BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006 - 1010).

    Personalführungsgesellschaften, deren einziger Zweck die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ist, um sie dauerhaft bei anderen Konzernunternehmen einzusetzen, unterliegen demgegenüber den Bestimmungen des AÜG (BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006 bis 1007 unter Hinweis auf BT - Ds 10/3206, Seite 33) und sind nicht zu beanstanden.

    Dass der Vertragsarbeitgeber mit der Überlassung Gewinne erzielen will, berührt weder beim betroffenen Leiharbeitnehmer noch beim aufnehmenden Betriebsrat betriebsverfassungsrechtliche Interessen (vgl. BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006 bis 1110).

  • LAG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 TaBV 1/06

    Ordnungsgemäßheit eines Mitbestimmungsverfahrens in einem Betriebsrat im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Die für den Entleiherbetrieb zuständigen Tarifparteien haben kein nach Artikel 9 Abs. 3 GG geschütztes Recht, dass der Entleiher ausschließlich eigene Arbeitnehmer beschäftigt (LAG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 TaBV 1/06 - EzAÜG § 1 AÜG konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Nr. 16).

    Dem ist von den Gewerkschaften tarifpolitisch und nicht vom Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsverweigerungsverfahrens zu begegnen (LAG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 TaBV 1/06 - a.a.O.).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Soweit das BAG in Entscheidungen, in denen bei vermuteter Arbeitsvermittlung die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher aus § 13 AÜG a.F. bejaht wurde, ergänzend auf § 1 Abs. 2 AÜG zurück gegriffen hat, kann nach der bereits zum 1.4.1997 erfolgten Streichung des § 13 AÜG a.F. nicht auf § 1 Abs. 2 AÜG als alleinige gesetzliche Grundlage für diese Fiktion abgestellt werden (vgl. BAG 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - AP Nr. 3 zu § 13 AÜG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 13 AÜG a.F. war das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer indes nicht unwirksam (vgl. BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Ohnehin kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung nicht mit dem Argument verweigern, die Beschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers verstoße gegen den Tarifvertrag oder die tarifvertragliche Eingruppierung (vgl. BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 in AP Nr. 27 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Regelungszweck ist die Erhaltung des Status- quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 - AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Selbst wenn also Frau A. die Beteiligte zu 1) individualrechtlich auf Übernahme im Sinne der Verpflichtung zum Abschluss eines Arbeitsvertrages (vgl. hierzu BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04 - AP Nr. 198 zu § 1 TVG: Metallindustrie) in Anspruch nehmen könnte, würde das ihrer vorliegend allein relevanten tatsächlichen Beschäftigung nicht entgegenstehen und diese nicht verbieten.
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden (vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Dem Entleiher könne nicht vorgehalten werden, dass er unter Inanspruchnahme und Ausschöpfung dieser gesetzlichen Möglichkeiten Leiharbeitnehmer zur Senkung von Lohnkosten beschäftige (LAG Niedersachsen 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07 - Juris Rdnr. 52f).
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