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   LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28113
LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22 (https://dejure.org/2022,28113)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2022 - 4 Ta 143/22 (https://dejure.org/2022,28113)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2022 - 4 Ta 143/22 (https://dejure.org/2022,28113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG; § 19 Nr. 9 RVG; RVG-VV Nr. 3201; RVG-VV Nr. 3507; RVG-VV Nr. 7002
    Kostenerstattung gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch bei nur vorsorglich eingelegtem Rechtsmittel; Erforderliche Maßnahmen des bestellten Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Licht des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Kostenfestsetzung; Rechtsmittel zur Fristwahrung; Verfahrensgebühr - Kostenerstattung bei nur zur Fristwahrung eingelegtem Rechtsmittel

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Kostenfestsetzung; Rechtsmittel zur Fristwahrung; Verfahrensgebühr - Kostenerstattung bei nur zur Fristwahrung eingelegtem Rechtsmittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung bei nur zur Fristwahrung eingelegtem Rechtsmittel?

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kostenerstattung auch bei nur zur Fristwahrung eingelegten Rechtsmittel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung bei nur zur Fristwahrung eingelegtem Rechtsmittel? (IBR 2022, 1038)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1704
  • NZA-RR 2022, 649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 132/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22
    Eine Einschränkung dieses Grundsatzes für die Fälle, in denen ein Rechtsmittel nur vorsorglich eingelegt wird, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BGH 28. Februar 2013 - V ZB 132/12 - Rn. 11 mwN).

    In diesen Fällen besteht im Normalfall kein Anlass für den Rechtsmittelgegner mit der Vertretungsanzeige seines Verfahrensbevollmächtigten zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels zu stellen bzw. anzukündigen, und zwar unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (vgl. BGH 28. Februar 2013 - V ZB 132/12 - Rn. 13 mwN).

    Das Einreichen eines Schriftsatzes bei Gericht ist nicht erforderlich (vgl. BGH 28. Februar 2013 - V ZB 132/12 - Rn. 8).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22
    Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des BGH vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06 - bestätigt das Entstehen einer verminderten Verfahrensgebühr nach Nr. 3507 VV RVG iVm. Nr. 3201 VV RVG.

    Diese darf anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten, während der Anwalt, der sich selbst vertritt, die Situation nicht in gleicher Weise als risikobehaftet empfindet (vgl. BGH 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22
    Ein Grund, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, lag unter Berücksichtigung der von dieser Entscheidung abweichenden Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 8. September 2021 - 26 Ta (Kost) 6166/21 - nach § 78 Satz 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG vor.
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