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   LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19   

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https://dejure.org/2020,34676
LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19 (https://dejure.org/2020,34676)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19 (https://dejure.org/2020,34676)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2020 - 1 TaBV 102/19 (https://dejure.org/2020,34676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlohnungsgrundsätze für AT-Angestellte - und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1729
  • NZA-RR 2021, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 13).

    Die bloße Zweckmäßigkeit oder der Wunsch nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung sei hingegen nicht geeignet, in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 15).

    Auch aus dem arbeitsrechtlichen - auch unternehmensweit Anwendung findenden - Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe sich keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; weder der arbeits- noch betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wirkten zuständigkeitsbegründend (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 17).

    (6) Unabhängig von vorstehenden Erwägungen ergibt sich nach Auffassung der Kammer die Zuständigkeit des GBR für den Abschluss der streitbefangenen GBV auch auf Grundlage der Leitentscheidungen des BAG vom 23. März 2010 (1 ABR 82/08) und vom 18. Mai 2010 (1 ABR 96/08).

    Damit ist die Vergütung der AT-Angestellten grundsätzlich keine "freiwillige" Leistung, über deren "ob" der Arbeitgeber entscheiden und von der er absehen kann (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08).

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 13).

    Die bloße Zweckmäßigkeit oder der Wunsch nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung sei hingegen nicht geeignet, in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 15).

    (6) Unabhängig von vorstehenden Erwägungen ergibt sich nach Auffassung der Kammer die Zuständigkeit des GBR für den Abschluss der streitbefangenen GBV auch auf Grundlage der Leitentscheidungen des BAG vom 23. März 2010 (1 ABR 82/08) und vom 18. Mai 2010 (1 ABR 96/08).

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    Beinhalte die Regelung eine jährliche Gehaltsanpassung, handele es sich um eine freiwillig eingegangene Verpflichtung, die der Arbeitgeber von einer unternehmenseinheitlichen und deshalb mit dem GBR zu vereinbarenden Regelung abhängig machen könne (vgl. LAG Düsseldorf 17. Juni 2016 - 6 TaBV 20/16).

    In den Grenzen von § 612 BGB obliegt das Volumen der zur Vergütung aller Mitarbeiter bereitgestellten Mittel und die Entscheidung über zukünftige Aufstockungen dieses Volumens allerdings dem Arbeitgeber, mangels Tarifgebundenheit in diesem Bereich leistet er Vergütungsbestandteile "freiwillig", ohne hierzu normativ verpflichtet zu sein; auch die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen oder nicht, ist mitbestimmungsfrei (BAG 27. April 2016 - 5 AZR 311/15), so dass er jährliche Gehaltsanpassungen an die Bedingung einer unternehmensweiten Regelung knüpfen kann (LAG Düsseldorf 17. Juni 2016 - 6 TaBV 20/16).

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    (b) Ob unterhalb der Schwelle rechtlicher Unmöglichkeit ein zwingender Grund für eine unternehmenseinheitliche Regelung und damit für eine Zuständigkeit des GBR besteht, kann sich nur aus dem Inhalt und Zweck des Mitbestimmungsrechts, welches durch die Maßnahme betroffen ist und aus den Verhältnissen in dem betroffenen Unternehmen ergeben (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    (4) Diese in Abkehr von früheren Entscheidungen (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87) stehende Rechtsprechungslinie ist in der Literatur zum Teil kritisiert worden (vgl. GK/Kreuz, § 50 BetrVG Rn. 35; Richardi/Annus § 50 BetrVG Rn. 15; Lunk/Leder NZA 2011, 249, 252), auch die Rechtsprechung ist ihr nicht in vollem Umfang gefolgt.
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    Die darin liegende Änderung der bestehenden Entlohnungsgrundsätze bedarf nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates; solange diese nicht erteilt ist, sind die bisher praktizierten Entlohnungsgrundsätze im Betrieb weiter anzuwenden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 -).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    In den Grenzen von § 612 BGB obliegt das Volumen der zur Vergütung aller Mitarbeiter bereitgestellten Mittel und die Entscheidung über zukünftige Aufstockungen dieses Volumens allerdings dem Arbeitgeber, mangels Tarifgebundenheit in diesem Bereich leistet er Vergütungsbestandteile "freiwillig", ohne hierzu normativ verpflichtet zu sein; auch die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen oder nicht, ist mitbestimmungsfrei (BAG 27. April 2016 - 5 AZR 311/15), so dass er jährliche Gehaltsanpassungen an die Bedingung einer unternehmensweiten Regelung knüpfen kann (LAG Düsseldorf 17. Juni 2016 - 6 TaBV 20/16).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
    (4) Diese in Abkehr von früheren Entscheidungen (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87) stehende Rechtsprechungslinie ist in der Literatur zum Teil kritisiert worden (vgl. GK/Kreuz, § 50 BetrVG Rn. 35; Richardi/Annus § 50 BetrVG Rn. 15; Lunk/Leder NZA 2011, 249, 252), auch die Rechtsprechung ist ihr nicht in vollem Umfang gefolgt.
  • ArbG Bayreuth, 13.12.2021 - 1 BV 1/21

    Arbeitnehmer, Betriebsrat, Leistungen, Unterlassungsanspruch, Arbeitgeber,

    d) Wie bereits das LAG Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 31.08.2020 (1 TaBV 102/19) ausführt, kann sich die Frage, ob unterhalb der Schwelle rechtlicher Unmöglichkeit ein zwingender Grund für eine unternehmenseinheitliche Regelung und damit der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bzw. wie im vorliegenden Fall des Konzernbetriebsrates nur aus dem Inhalt und Zweck des Mitbestimmungsrechts, welches durch die Maßnahme betroffen ist sowie aus den Verhältnissen in dem betroffenen Unternehmen ergeben.
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