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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03   

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https://dejure.org/2004,12390
LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03 (https://dejure.org/2004,12390)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03 (https://dejure.org/2004,12390)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 2004 - 9 Sa 2014/03 (https://dejure.org/2004,12390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 1 ArbGG §§ 64 ff. ArbGG § 69 Abs. 2
    EKSchG, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen einer Wiederholungskündigung; Schließung eines Betriebsteils mit nur einem Arbeitnehmer; Darlegung der Gründe

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1
    Darlegungslast bei betriebsbedingter Kündung aufgrund Schließung eines mit nur einem Arbeitnehmer besetzten Betriebsteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 9 Sa 11/03

    Auftragsrückgang ist bei Kündigung zu beweisen!

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03
    Die streitgegenständliche Kündigung könne aber nicht mehr auf diese Kündigungsgründe gestützt werden, da durch das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (Az.: 9 Sa 11/03) rechtkräftig festgestellt worden sei, dass hiermit eine Kündigung nicht begründet werden könne.

    Im vorliegenden Fall spricht vieles dafür, dass die Beklagte die streitgegenständliche Kündigung auf dieselben betriebsbedingten Gründe stützen will, die schon im Zusammenhang mit der Kündigung vom 28.01.2002 vorgetragen worden sind und bereits Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und des anschließenden Urteiles des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (Az.: 9 Sa 11/03) waren.

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Unternehmerentscheidung, den Hilfsarbeiterbereich zu schließen, sei nunmehr vollzogen, ist sie ihrer Darlegungslast, die im Einzelnen in den Entscheidungsgründen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (9 Sa 11/03), S. 8 f. nachvollziehbar beschrieben wurde, nicht gerecht geworden.

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03
    Ob es sich bei dieser Kündigung um eine Wiederholungskündigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urt. v. 26.08.1993 - 2 AZR 159/93 = AP Nr. 113 zu § 626 BGB) handelt, bedarf letztlich nicht der Entscheidung.
  • BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung - Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urt. v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/89 = AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) muss ein Arbeitgeber in einem solchen Fall jene Umstände im Einzelnen vortragen, welche die behauptete Unternehmerentscheidung hinsichtlich Dauer und organisatorischer Durchführbarkeit verdeutlichen können.
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