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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28027
LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11 (https://dejure.org/2011,28027)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3 Sa 493/11 (https://dejure.org/2011,28027)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2011 - 3 Sa 493/11 (https://dejure.org/2011,28027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 296 S 1 BGB
    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden - Arbeitszeitkonto mit negativem Stand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verrechnung von Minusstunden bei Unterschreitung der vereinbarten Wochenarbeitszeit aus betrieblichen Gründen und fehlender Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos

  • hensche.de

    Minusstunden, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 296 S. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615
    Unwirksame Verrechnung von Minusstunden aus Unterschreitung der vereinbarten Wochenarbeitszeit aus betrieblichen Gründen bei fehlender Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos; Verzugslohnklage des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Minusstunden: Darf der Chef Lohn einbehalten?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnansprüche können nur mit Minusstunden verrechnet werden, wenn der Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zugestimmt hat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11
    Liegt - wie hier - die Verantwortung für die Arbeitszuweisung und -einteilung allein beim Arbeitgeber, gerät dieser nach § 296 Satz 1 BGB in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit einsetzen kann, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung bedarf ( vgl. BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, NZA 2011, 640 ).

    Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt folglich voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat ( BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 13, NZA 2011, 640 ).

    Hingegen kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat ( BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 13, NZA 2011, 640 ).

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11
    Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig waren, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird ( BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - Rn. 36, NZA 2002, 390 ).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11
    Bei einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Regelung muss der Arbeitgeber erwarten, dass sein Arbeitnehmer sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen ( vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - Rn. 41, NZA 2005, 349; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - Rn. 49, [juris] ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2009 - 10 Sa 467/09

    Anforderungen an konkludente Vertragsänderung - Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11
    Bei einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Regelung muss der Arbeitgeber erwarten, dass sein Arbeitnehmer sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen ( vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - Rn. 41, NZA 2005, 349; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - Rn. 49, [juris] ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 579/13

    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden

    Hingegen kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat (BAG 26.01.2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 13, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2011 - 3 Sa 493/11 - Rn. 43, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 7 Sa 381/16

    Verrechnung von Mehrarbeits- mit Minusstunden - Teilzeitbeschäftigung

    Kommt der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Arbeitnehmer nach § 615 S. 1 BGB für die infolge des Annahmeverzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2011 - 3 Sa 493/11 - BeckRS 2012, 66392).
  • ArbG Erfurt, 08.02.2024 - 1 Ca 1808/22
    Allein die Kenntnis des Arbeitnehmers davon, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto führt, ersetzt nicht die Zustimmung des Arbeitnehmers (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2011 - 3 Sa 493/11 - zitiert nach juris).
  • ArbG Siegen, 17.05.2022 - 2 Ca 494/21

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Verrechnung - ausdrückliche Vereinbarung

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen auch immer - im Verlauf des Arbeitsverhältnisses eine gewissen Anzahl von Arbeitsstunden zu wenig geleistet hat, lässt nicht den Schluss zu, dass er auch mit einem negativen Kontostand einverstanden war, der mit späteren Vergütungsforderungen - ggf. sogar bis auf "Null" - verrechnet werden kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.04.2014, 5 Sa 579/13, zitiert nach juris ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11, zitiert nach juris ).
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