Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2010 - 3 TaBV 48/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 40 Abs 1 BetrVG, § 45 S 1 BetrVG
Kosten einer Betriebsversammlung - Stehtische - Beurteilungsspielraum des Betriebsrats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung von Kosten für die Anmietung von Stehtischen zur Durchführung einer Betriebsversammlung
- hensche.de
Kostenerstattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40; BetrVG § 45
Freistellung von Kosten für die Anmietung von Stehtischen zur Durchführung einer Betriebsversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsversammlung: Partyservice kann auf Arbeitgeberbudget laufen
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Anmietung von Stehtischen für Betriebsversammlung kann erforderlich sein
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 11.11.2009 - 1 BV 49/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2010 - 3 TaBV 48/09
- BAG, 06.07.2010 - 7 ABN 31/10
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23
Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?
Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsversammlung obliege im Rahmen der durch § 45 BetrVG gezogenen Grenzen allein dem Betriebsrat (LArbG Mainz, Beschl. v. 23.03.2010 - 3 TaBV 48/09, zu II. 3. b) bb)).